Maßnahmenkatalog

Beratung

  • Kostenlose Beratung für Düngung und Pflanzenschutz einzeln oder in Gruppen.

Bodenproben / Düngung

  • Kostenlose Erstellung eines EDV-Düngeplanes auf Grundlage von Bodenuntersuchungsergebnissen.
  • Kostenzuschuss von 3,30 € je Bodenprobe bei einem gegenüber den gesetzlichen Vorgaben auf 3 bis 4 Jahre verkürzten Beprobungszeitraum.
  • Übernahme der Kosten für den Probenehmer.
  • Kostenzuschuss von 50 % bei der Nährstoffuntersuchung von Wirtschaftsdüngern.

Düngeverordnung

  • Kostenlose Erstellung des Nährstoffvergleiches inkl. Erklärung und Beratung.

Viehtränken

  • Stellung einer Weidepumpe bei der Verpflichtung, Bachzugänge für die Tiere unzugänglich abzuzäunen.
  • Zuschuss von 51 € bei der Errichtung einer Wannentränke anstatt des Bachzuganges.

Pflanzenschutz

  • Die Umrüstung vorhandener Pflanzenschutzspritzen mit abdriftreduzierenden Düsen wird mit 30 % des Düsenpreises gefördert.

Güllelagerraum

  • Investitionen in Gülle-, Jauche- und Mistlagerraum für eine Lagerdauer von 9 Monaten werden mit 10 % des Landeszuschusses zusätzlich gefördert.
  • Förderung des Landes maximal 12000 €.

Gülleausbringung

  • Landwirte, die vorrangig in Wasserschutzgebieten ihre Gülle auf Grünland und Ackerland mit Schleppschuhverteilern bzw. mit Schleppschlauchverteilern ausbringen lassen, erhalten nach Vorlage der entsprechenden Rechnung einen Kostenzuschuss von 0,80 € je m³ Gülle
  • Die Ausbringung kann sowohl im überbetrieblichen Maschineneinsatz als auch durch Lohnunternehmer erfolgen

Nmin-Untersuchungen in Mais

  • Ab Frühjahr 1999 werden Nmin-Proben auf Maisflächen in Wasserschutzgebieten durch die Kooperation zu 100 % gefördert. Für Nmin-Proben auf Maisflächen, die nicht im Wasserschutzgebiet liegen, beträgt die Förderung 50 %. Zur Förderung zählen auch die Kosten der Probenahme.

Bindung von Nährstoffen nach der Maisernte (Untersaaten)

  • Die Kooperation fördert vorrangig in Wasserschutzgebieten Untersaaten im Maisanbau. Die Höhe der Förderung beträgt 75 % der Saatgut- und Ausbringungskosten. Für die Ausbringung werden pauschal 10 €/ha angerechnet.
  • Die Förderung erfolgt nach Besichtigung der Schläge und rechnungsmäßigen Nachweis über den Kauf des Saatgutes durch den Landwirt.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln. Die Auszahlung von Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge der Meldungen. Je nach Nachfrage der einzelnen Maßnahmen kann die Höhe der Förderung zukünftig an die zur Verfügung stehenden Mittel angepasst werden.

Autor: Marius Bußmann