Präventionsmaßnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in NRW

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Besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälische Schweinebestände

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen europäischen Ländern ausgebreitet. Deutschland ist seit September 2020 unmittelbar von der ASP betroffen. Inzwischen wurden mehr als viertausend mit ASP-infizierte Wildschweine aufgefunden. Am Freitag, den 13.06.2025, ist auch in NRW (im Kreis Olpe) ein ASP-Ausbruch bei einem Wildschwein bestätigt worden:
www.mlv.nrw.de/feststellung-der-afrikanischen-schweinepest-asp-bei-einem-wildschwein-im-kreis-olpe

Seit dem ersten Auftreten der Tierseuche in der ostdeutschen Schwarzwildpopulation wurde die Infektion bereits auch in mehreren deutschen Hausschweinebeständen nachgewiesen. Die Viruserkrankung führt nicht nur zu erheblichem Tierleid, sondern verursacht auch große wirtschaftliche Schäden. Die Gefahr eines Einbruchs der ASP in Hausschweinebestände in Nordrhein-Westfalen ist unmittelbar und so deutlich wie nie zuvor.

Schweinehalterinnen und Schweinehalter sind unabhängig von der Größe ihrer Schweinehaltung mehr denn je gefordert, durch eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen alles zu unternehmen, um das Eindringen und die Verbreitung des Virus zu verhindern.

Die Maßnahmen, die zusätzlich zu den Vorgaben der nationalen Schweinehaltungshygieneverordnung gelten, sollen angesichts der aktuellen Bedrohungslage dazu beitragen, eine mögliche Infektion mit der ASP zu verhindern bzw. früh identifizieren und schnellstmöglich zielgerichtete Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen

  1. Zutritt betriebsfremder Personen begrenzen: Zutritt nur unter Nutzung betriebseigener Schutzkleidung und Dokumentation in einem Besucherbuch.
  2. Personal aufklären: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auf die besondere Einschleppungsgefahr der ASP und die geltenden Biosicherheitsanforderungen hingewiesen werden.
  3. Kontakt zu Wildschweinen muss verhindert werden: Der direkte sowie der indirekte Kontakt von Tieren oder Materialien zu Wildschweinen muss unabhängig von der Größe der Tierhaltung über eine geeignete Einfriedung verhindert werden.
  4. Gefahr durch jagdliche Tätigkeit: Schweinehalterinnen und Schweinehalter sollten auf Jagdaktivitäten in ASP-Restriktionszonen verzichten. Wenn Kontakt zu Wildschweinen bestand, muss alles gereinigt und desinfiziert werden.
  5. Organisches Beschäftigungsmaterial und Einstreu: Es sollte nicht aus ASP-Gebieten bezogen werden. Andernfalls und bei unbekannter Herkunft sollte dieses zunächst mind. 6 Wochen wildschweinsicher gelagert werden.
  6. Eigenkontrolle der Biosicherheit: Der durch die Tierseuchenkasse angebotene kostenfreie E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit kann bei der Eigenkontrolle helfen.
  7. Biosicherheit überprüfen: Auf Nachfrage stehen die Veterinärämter für schweinehaltende Betriebe in NRW für die Durchführung kostenloser amtlicher Biosicherheitschecks zur Verfügung.

Wer Schweine verbringen möchte und mit seinem Betrieb in einer Restriktionszone liegt, braucht zwingend einen sogenannten „Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren“. Eine Vorlage für den Plan sowie weitere wichtige Dokumente im Zusammenhang mit der Biosicherheit sind unter folgendem Link zusammengestellt:
Wichtige Dokumente im Rahmen der Verbesserung der Biosicherheit

Beratungsunterstützung der Tierseuchenkasse NRW zur Biosischerheit

Die Tierseuchenkasse NRW unterstützt die Beratung zur einzelbetrieblichen Biosicherheit durch Hoftierärzte oder den TGD mit einer Beihilfe. Diese soll dabei helfen, durch eine Risikoanalyse Schwachstellen im Biosicherheitskonzept zu erkennen und dieses zu optimieren. Näheres zur Beihilfe, wie eine solche Beratung abläuft und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind, sehen Sie im Video: