Gilt Ausfallraps oder –getreide als Zwischenfrucht vor Sommerungen in Nitratbelasteten Gebieten?
Genaue Frage
Gilt Ausfallraps oder –getreide als Zwischenfrucht vor Sommerungen in Nitratbelasteten Gebieten?
Antwort
Achtung: Mit Aufhebung der Landesdüngeverordnung entfallen spezielle Reglungen in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten. Es gelten weiterhin die Reglungen für nicht belastete Gebiete auf allen Flächen.
Es muss ein aktiv gesäter Zwischenfruchtbestand auf der Fläche vorhanden sein, sodass eine Nährstoffaufnahme über die Herbst- bzw. Wintermonate möglich ist. Der Aufwuchs einer Untersaat entspricht einer aktiven Aussaat einer Zwischenfrucht, wenn er einen flächendeckenden Bestand aufweist. Auch wenn es sich nicht um den gezielten Anbau einer Zwischenfrucht handelt, können gut entwickelte Ausfallrapsbestände nach Winterraps auf Grund ihrer Nährstofffixierung als Zwischenfrucht i. d. R. gewertet werden. Dies gilt nur für Ausfallraps. Aus phytosanitären Gründen ist jedoch hiervon abzuraten. Ein üppiger Gerstenaufschlag erfüllt nicht die Voraussetzungen auf Nitratbelasteten Flächen die folgende Sommerung düngen zu dürfen.