Beratung zu investiven Fördermaßnahmen im ländlichen Raum wie AFP, Bildung, EIP

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet ein umfangreiches Spektrum an Informations- und Beratungsmöglichkeiten zu allen investiven Maßnahmen, die aus dem Programm für den ländlichen Raum (ELER) gefördert werden. Hierzu zählen insbesondere das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP), Weiterbildungs- und Beratungsförderungen sowie jetzt auch das neue Förderprogramm „Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)“. Letzteres soll Landwirtschaft und Forschung stärker miteinander verknüpfen.

Wenn Sie Ihren Betrieb modernisieren, weiterentwickeln und zukunftsfähig aufstellen wollen, können Sie mit diesen Maßnahmen die Weichen stellen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Artikel 12 c): Verpflichtungen die in den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen auf betrieblicher Ebene, die auf die Modernisierung der Betriebe, das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit, die Integration des Sektors, Innovation, die Ausrichtung auf den Markt und die Förderung des Unternehmertums ausgerichtet sind (Europäischer Fonds zur Förderung des ländlichen Raums (ELER)):
a. Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM): Wird abgedeckt durch die Grundberatung der Landwirtschaftskammer NRW; Der GB2 plant hierzu eine neue Beratung anzubieten. Beim VNS beraten die Biologischen Stationen umfangreich.
b. AFP: Wird abgedeckt durch die Grundberatung der Landwirtschaftskammer NRW; Die weiterführende Antragsberatung und –Betreuung erfolgt durch die LUB und weitere private Beratungsunternehmen
c. Weiterbildung (WB)/Einzelbetriebliche Beratung (EB): Wird abgedeckt durch die Grundberatung der Landwirtschaftskammer NRW;
d. Sonstige (ILE, Verarbeitung und Vermermarktung): Werden nicht durch die Beratung der Landwirtschaftskammer NRW abgedeckt; zum Teil erfolgt eine Beratung durch spezielle Abteilungen der Bewilligungsbehörden (z.B. Vermarktung und Verarbeitung beim LANUV);