Hilfen für existenzgefährdete Betriebe - Liquidität sichern

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Die Einschränkungen im Kampf gegen das Corona Virus werden auch für viele landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe zum existentiellen Problem. Das trifft vor allem Unternehmen mit Spezialkulturen im Saisongeschäft und Landservice-Betriebe. Damit die Betriebe zahlungsfähig bleiben, sollten sie jetzt reagieren. Unsere Finanzberatung hat Tipps zusammengestellt:

  1.  Überblick verschaffen:
    Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Mit welchen Umsatzeinbußen muss ich rechnen? Welche Kosten laufen weiter? Die Abschätzung der Summen ist schon ein großes Problem, da kein Mensch weiß, wie lange die Krise andauert. Überschlagen Sie zunächst einmal einen Zeitraum von zwei Monaten. Fertigen Sie aus diesen Unterlagen einen Plan, aus dem der Liquiditätsbedarf hervorgeht. Ihr Berater kann Ihnen dabei helfen.
  2.  Gespräch mit der Hausbank:
    Vereinbaren Sie danach ein Gespräch mit Ihrer Hausbank und informieren Sie Ihren Ansprechpartner über die aktuelle Situation und die weitere Einschätzung. Klären Sie zusammen ab, welche Möglichkeiten der Liquiditätssicherung genutzt werden können. Nutzen Sie dafür Veröffentlichungen im Internet, z.B. www.umwelt.nrw.de
  3.  Kreditlimit anpassen:
    Die Finanzierung der laufenden Ausgaben über das Kontokorrentkonto bzw. über Lieferantenkredite sollte nur kurzfristig in Anspruch genommen werden. Eine angemessene Kreditlinie dient als Puffer für Abbuchungen und Ausgaben, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Passen Sie daher die Kontokorrentlinie an die Sätze an, um für ungenehmigte Überziehungen nicht bis zu 18 % Zinsen bezahlen zu müssen.
  4.  Festgelder und Rücklagen auflösen:
    Falls Rücklagen bestehen, sollten Sie jetzt auf diese Reserven zurückgreifen.  
  5.  Rechtzeitig umfinanzieren:
    Sind erhebliche Summen auf dem Kontokorrentkonto aufgelaufen, sollten diese in ein übliches Darlehen mit mehrjähriger Laufzeit und geordneter Tilgung umfinanziert werden. Sie senken dadurch sofort Ihre Zinsbelastung. Dazu bietet sich ein Liquiditätshilfedarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank an. Dieses kann eventuell auch mit einer Agrarbürgschaft der Bürgschaftsbank unterfüttert werden. Die Laufzeit des neuen Darlehens sollte so bemessen werden, dass der gesamte Kapitaldienst auch in normalen Jahren aufzubringen ist. Alternativ oder ergänzend können Sie aufgelaufene Verbindlichkeiten auch mit einem variablen Darlehen ohne feste Tilgung zwischenfinanzieren, das in besseren Zeiten abgelöst wird.
  6.  Aussetzung der Tilgung:
    Hohe Tilgungsraten sind derzeit nicht zu leisten! Hier ist die Bank bei hauseigenen Krediten oft bereit, die Tilgung zu strecken oder vorübergehend ganz auszusetzen. Das verschafft Luft. Bei Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank besteht diese Möglichkeit auf Antrag der Hausbank ebenfalls. Zur Not kann die Hausbank ein so genanntes Tilgungs-Auffangdarlehen gewähren. Das heißt: Die Hausbank streckt Ihnen zeitweise die fälligen Tilgungsraten für den Rentenbank-Kredit zu aktuellen Zinsbedingungen vor, bis Sie die Sonderkredite wieder aus dem Gewinn bedienen können. Das Auffangdarlehen sollten Sie zunächst tilgungsfrei stellen lassen, bis Sie die aktuelle Krise finanziell überwunden haben.
  7.  Tilgungsauffangdarlehen; Tilgungsstreckungsdarlehen:
    Der Kapitaldienst vorhandener Verbindlichkeiten wird durch ein neu einzurichtendes Darlehen aufgefangen. Die finanzielle Entlastung liegt zunächst in der Höhe der bisherigen Tilgungsleistungen. Das neue Darlehen wird dann nach ca. einem Jahr z.B. längerfristig umfinanziert.
  8.  Aufschub von Ausgaben:
    Alle Investitionen und Ausgaben im betrieblichen wie auch privaten Bereich müssen jetzt auf den Prüfstand! Möglicherweise kann das ein oder andere aufgeschoben werden. Finanzämter sind derzeit mit Hinweis auf die Corona Krise bereit, die Vorauszahlungsbescheide zu korrigieren oder anzupassen.
  9.  Versicherungen überprüfen:
    In guten Zeiten werden häufig Lebensversicherungen mit dynamischer Anapassung von Leistungen und Beiträgen abgeschlossen, deren Beträge in schwierigen Zeiten kaum aufzubringen sind. Um die Zahlungsfähigkeit nicht zusätzlich zu belasten, ist eine Beitragsfreistellung in der Regel ohne finanzielle Einbußen für ein oder mehrere Jahre ohne Angabe von Gründen möglich. Wichtige Bausteine wie die Absicherung bei Berufsunfähigkeit sollten jedoch bestehen bleiben.

Direktzahlungen, Entschädigungszahlungen

Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Auch Gartenbau und Landwirtschaft sind antragsberechtigt. Der Online-Antrag kann hier ausgefüllt werden:
https://soforthilfe-corona.nrw.de

Fazit

Neben den versprochenen Hilfen aus möglichen Sonderprogrammen von Bund und Land sollten Sie mit den aufgeführten Sofort-Maßnahmen die Krise selber aktiv angehen.

Ansprechpartner

  • Kunden der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wenden sich bitte direkt an ihre bekannten Ansprechpartner
  • Andere Landwirte und Gärtner mit konkreten Fragen melden sich bitte unter der E-Mail-Adresse: info@lwk.nrw.de.

Weitere Informationen

Das Ökonomieteam der Gartenbauberatung hat Informationen zu Finanzhilfen für gartenbauliche und landwirtschaftliche Unternehmen zusammengestellt. Beschrieben werden Liquiditätshilfedarlehen, Überbrückungsfinanzierungen, Bürgschaften und die Stundung von verschiedenen Beiträgen.

Autor: Bernhard Gründken