Arbeitssicherheit

Bei Ihrer Betriebsführung müssen Sie sich fortlaufend auf Neuerungen einstellen. Die vorhandenen Anforderungen sind nicht außer Acht zu lassen. Damit Sie im Bereich der Arbeitssicherheit jederzeit auf dem aktuellen Stand sind, bietet die Landwirtschaftskammer NRW ein weiteres Beratungsangebot an. Das Startangebot betriebsspezifische arbeitssicherheitstechnische Beratung beinhaltet eine halbtägige Beratung mit einem Betriebsrundgang zur Erstellung der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilungen, eine einstündige telefonische Beratung und eine Gruppenveranstaltung um Sie auf den aktuellen Stand zu halten.

Sie betrifft das Thema Arbeitsschutz, wenn Sie Personen aus den folgenden Beschäftigten Gruppen auf Ihrem Betrieb anstellen:

  • Anstellung in Voll - oder Teilzeit (auch Auszubildende)
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Kurzzeitige Beschäftigung (70 Tage / 90 Tage - Regelung)
  • Entlohnter mitarbeitende Familienmitglieder (mit Arbeitsvertrag)

Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 regelt, dass sich Betriebsverantwortliche im Bereich Arbeitssicherheit um Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche kümmern müssen. Durch unsere Beauftragung können Sie die sicherheitstechnische Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes nachweisen.

Schon heute sind bei Kontrollverstößen bzw. Tatbeständen im Bereich Arbeitssicherheit die geltenden Bußgelder der Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden.

Mit der GAP Reform kommen soziale Mindeststandards in das Prämiengeschehen. Die EU-Richtlinie 89/391/EWG mit Mindestvoraussetzungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer ist eine davon. Bei Nichterfüllung führt es ab 2025 zur Kürzung der Direktzahlung.

Durch das Beratungsangebot können Gefahren bei Ihnen erkannt und gebannt werden.

Wir unterstützen Sie als die Arbeitgeber der Grünen Berufe, egal ob landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb, Lohnunternehmer oder Betreiber einer Biogasanlage. Sie erhalten Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Dokumente, wie Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenlisten, Betriebsanweisungen, Unterlagen zu den notwendigen Unterweisungen.

Mit dem Startangebot von aktuell 588 € zzgl. MwSt. machen Sie den Schritt in die richtige Richtung.

Sie sind an der betriebsspezifische arbeitssicherheitstechnischen Beratung interessiert? Dann melden Sie sich gerne bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit Frau Andrea Beckmann.
Tel.: 02574 927 734
Mobil: 0160 92220769
E-Mail: andrea.beckmann@maillwk.nrw.de