Agrarstrukturerhebung 2023 mit aktuellen Zahlen zur Landwirtschaft

Biolandhof im MorgenlichtBild vergrößern
Hof im Münsterland

Wie schreitet der Strukturwandel in der Landwirtschaft voran? Wie viele Betriebe, Flächen und Tiere umfasst die Landwirtschaft in NRW? Diese und weitere Informationen bietet die anstehende bundesweite Agrarstrukturerhebung. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) dazu eine Online-Befragung durch. Die Angaben der Landwirtinnen und Landwirte beziehen sich auf den Stichtag 1. März 2023.

Warum ist das wichtig?

Die anstehende Erhebung ist im Agrarstatistikgesetz des Bundes festgelegt. Für zielgerichtete Entscheidungen von Ministerien, Politik, Verbänden und Kammern sind verlässliche und aktuelle Zahlen von besonderer Bedeutung. Bei der Analyse der ländlichen Strukturen sollten sich die Entscheidungsträger nicht von zunehmenden Emotionen aus der Bevölkerung leiten lassen, sondern auf der Grundlage von klaren Fakten im Sinne der grünen Branche handeln.

Wer wird gefragt?

Da es sich um eine sogenannte repräsentative Erhebung handelt, werden aus einer statistischen Auswahl etwa ein Viertel aller landwirtschaftlichen Betriebe befragt. Oberstes Ziel ist es, mit einem minimalen Aufwand für die Landwirte eine Vielzahl von Informationen zu erhalten. Vorab bekommen alle teilnehmenden Betriebe, die aus dem Betriebsregister des Statistischen Landesamtes für die Erhebung ausgewählt wurden, einen Zugang zum anwenderfreundlichen Online-Fragebogen. Dieser ist ausschließlich von der bundeseinheitlichen Statistikplattform IDEV mit einem persönlichen Passwort zugänglich. Ab Ende Februar erhalten die Höfe ein Anschreiben, das den Link und die individuelle Zugangsberechtigung mit Passwort für die Erhebung enthält. Nach der Anmeldung wird dann der Fragebogen eingeblendet. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine Papierversion zu erhalten.

Eine Teilnahme an der Erhebung ist erforderlich, wenn mindestens 5 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet oder Mindestgrößen bei Sonderkulturen oder gartenbaulichen Flächen bzw. Mindesttierbestände erreicht werden.

Was wird abgefragt?

Die Einbeziehung vorhandener Verwaltungsdaten wie zum Beispiel HIT Rinderdatenbank oder InVeKoS-Flächendaten entlastet die befragten Betriebe. Eine Schwierigkeit für die Statistiker ist jedoch die Zuordnung der Verwaltungsdaten zu den jeweiligen Betrieben. Denn zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören in vielen Fällen mehrere viehseuchenrechtliche Einheiten. Damit die Einordnung richtig erfolgt, sind auch die Unternehmernummer, unter der der Sammelantrag gestellt wird, sowie die 15-stelligen Registriernummern aus der Rinderdatenbank im Fragebogen zu erfassen. Es werden persönliche Angaben zur Betriebsleiterin oder zum Betriebsleiter und der Berufsbildung abgefragt sowie Informationen zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen und den Pachtpreisen. Auch Angaben zu den Viehbeständen, der Bodennutzung und der Flächenbewässerung sind relevant. Für den Bereich des ökologischen Landbaus wird erhoben, inwieweit Flächen und Vieh in die ökologische Bewirtschaftung eingebunden sind. Weiterhin sind Angaben zum Zwischenfruchtanbau, Wirtschaftsdünger, Einkommenskombinationen wie zum Beispiel Pensionspferdehaltung oder Urlaub auf dem Bauernhof sowie Auskünfte zur Gewinnermittlung und den Arbeitskräften von Bedeutung. Zusätzlich werden aber auch Fragen zu Praktiken der Bodenbewirtschaftung sowie zur Maschinenausstattung des landwirtschaftlichen Betriebs gestellt.

Die Ergebnisse aus der Agrarstrukturerhebung werden thematisch gegliedert im Laufe des Jahres 2024 auf den Internetseiten sowie mittels Pressemitteilungen des Landesbetriebes IT.NRW veröffentlicht. Ergänzend wird die Landwirtschaftskammer NRW Analysen zur Strukturentwicklung vornehmen.

Wie sicher sind die Daten?

Die Datenerhebung unterliegt der gesetzlich festgeschriebenen Geheimhaltung. Die erfragten Informationen werden auf Unstimmigkeiten überprüft, plausibilisiert und danach anonymisiert und zusammengefasst. Eine Weitergabe der Daten an andere Behörden, unter anderem für steuerliche oder amtliche Kontrollzwecke, ist ausgeschlossen.

Während der Erhebungsphase wird es eine Servicehotline vom Statistischen Landesamt geben, die bei Fragen zum Erhebungsbogen weiterhilft.

Autor: Jürgen Boerman