Potenzialanalyse - das große Ganze im Blick

Biolandhof im MorgenlichtBild vergrößern
Hof im Münsterland

Die Gewinne der landwirtschaftlichen Betriebe sind derzeit auch bei überdurchschnittlichen Leistungen unbefriedigend. Es reicht also nicht mehr, nur die Produktionstechnik zu betrachten, vielmehr muss der Blick auf das große Ganze gerichtet werden. Zu diesem Zweck hat die Beratung der Landwirtschaftskammer NRW eine neuartige Potenzialanalyse entwickelt, mittels der nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch mögliches Entwicklungspotenzial für die Betriebe dargestellt wird. Dabei wird nicht nur der Hauptbetriebszweig, sondern der Gesamtbetrieb betrachtet. Neben der Beurteilung der Märkte, des Standortes und seines Umfeldes erfolgt auch eine Prüfung der Stabilität des Betriebes in der Ist- und Ziel-Situation mittels geeigneter Kennwerte.

Einen größeren Stellenwert als bisher hat die Darstellung der beruflichen und sozialen Situation des Betriebsleiters und seiner Familienangehörigen. Genauer gesagt geht es darum zu prüfen, ob die betrieblichen Ziele und der Anspruch an ein zeitgemäßes Familienleben und Freizeitverhalten unter einen Hut gebracht werden können. Es bringt gar nichts, wenn die Ergebnisse mit zwei Nachkommastellen präsentiert werden und dabei übersehen wird, dass die Familie an der hohen Finanz- und Arbeitsbelastung zerbricht.

Somit dürfte deutlich werden, dass es bei der Zielplanung keine Tabus geben darf. Auch die sogenannte „Null-Variante“, also die mögliche Betriebsaufgabe, wird auf Wunsch durchgerechnet. Wer dabei auf überregional tätige Beraterinnen oder Berater zurückgreifen möchte, sollte dies bei der ersten Kontaktaufnahme mitteilen.

Das neue Angebot richtet sich an alle Betriebe unabhängig von deren Produktionsschwerpunkt, die mehr Sicherheit im Tagesgeschäft und neue Impulse für Ihre Entwicklung erhalten möchten. Darüber hinaus ist eine solche Potenzialanalyse eine gute Basis für Strategiegespräche mit Steuerberatern, Banken, im Rahmen der Hofübergabe oder auch innerhalb der Familie.

Der Aufwand wird im Rahmen der gültigen Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer NRW abgerechnet. Je nach Vorarbeit und Struktur des Betriebes entstehen einmalig Kosten von etwa 2.000 bis 3.000 €.

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