Bodenordnung

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Der ländliche Raum ist Standort der ganz überwiegenden Zahl landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe. Nutzungskonkurrenzen mit Naturschutz, Wasserschutz und Siedlungs- und Gewerbeentwicklung werden auf gemeindlicher Ebene in Verfahren der Bauleitplanung entschieden. Die Landwirtschaftskammer gibt gegenüber Planungsträgern und Baubehörden unter Berücksichtigung einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen und deren gerichtlicher Auslegung fachliche Stellungnahmen ab und begleitet die rechtspolitische Diskussion über geplante Rechtsänderungen.

Heranrückende immissionsempfindliche Nutzungen, häufig vorbereitet durch gemeindliche Planungen, können die Existenz und die Zukunft von Betrieben gefährden; durch ihre Stellungnahmen trägt die Landwirtschaftskammer dazu bei, die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe zu sichern.

Größere Infrastrukturprojekte führen nicht nur zum Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen durch das Vorhaben selbst, sondern auch durch erforderlich werdende Ausgleichsmaßnahmen des Naturschutzes.

Dies macht in etlichen Fällen eine Neuordnung der Bodenrechtsverhältnisse im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren notwendig, um Nachteile durch Durchschneidung, Umwege oder auch Arrondierungsnachteile zu vermeiden oder zu mindern. Die Landwirtschaftskammer begleitet diese Verfahren durch fachbehördliche Stellungnahmen und arbeitet an Vorschlägen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Flächen mit.