Kompensationsmaßnahmen

Kervenheimer MühlenfleuthBild vergrößern
Kompensationsmaßnahme an der Kervenheimer Mühlenfleuth

Bei Planungen, mit denen Beeinträchtigungen der Natur und der Landschaft verbunden sind, können Kompensationsmaßnahmen notwendig werden. Man unterscheidet dabei die Ausgleichsmaßnahmen von den Ersatzmaßnahmen. Bei Ausgleichsmaßnahmen wird die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft in enger funktionaler Beziehung zum Eingriffsort ausgeglichen. Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt, ohne dass eine enge funktionale Beziehung zum Eingriffsort besteht. Die Regelungen zu notwendigen Kompensationsmaßnahmen ergeben sich aus dem Baurecht und dem Naturschutzrecht.

In agrarstruktureller Hinsicht sind die Kompensationsmaßnahmen von Bedeutung, da durch deren Umsetzung neben der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche durch das eigentliche Bauvorhaben häufig zusätzliche landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen wird. Dabei kann die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommene landwirtschaftliche Fläche sogar die für das Bauvorhaben benötigte landwirtschaftliche Fläche übersteigen. Allerdings gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren, zum Beispiel durch Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Wiedernutzung gewerblicher und industrieller Altstandorte und die Entsiegelung von Flächen.

Sollte es doch notwendig sein, landwirtschaftliche Flächen für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, so bieten produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) die Möglichkeit, die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in die Produktionsabläufe landwirtschaftlicher Betriebe zu integrieren. Dies stellt sicher, dass keine zusätzlichen Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen werden.

Gemeinsam mit den Bezirksstellen für Agrarstruktur setzen wir uns auf verschiedenen Ebenen dafür ein, dass bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden.

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