Braunkohleplanung, Rekultivierung

Kante eines BraunkohletagebausBild vergrößern
Kante eines Braunkohletagebaus

Die Gewinnung von Braunkohle im rheinischen Revier erfordert eine Vielzahl planerischer Entscheidungen. Die erste Stufe ist die Erstellung und Genehmigung eines Braunkohlenplanes als Rahmenplan. Für die Aufstellung eines Braunkohlenplanes ist in NRW ein speziell hierfür eingesetztes Gremium, der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln, zuständig. Neben Politikern sind in dem Ausschuss auch Vertreter verschiedener Berufsgruppen als Mitglied vertreten. So ist auch die Landwirtschaft mit zwei Personen Mitglied im Braunkohlenausschuss. Damit hat die Landwirtschaft bereits zu einem frühen Stadium die Möglichkeit, ihre Belange in die Planung einzubringen.

Im Braunkohlenplan werden alle wesentlichen Rahmenbedingungen für den Abbau von Braunkohle festgelegt. Für die Landwirtschaft sind dies die Umsiedlung landwirtschaftlicher Betriebe und die Rekultivierung der Flächen nach dem Abbau.

Der Braunkohlenplan beinhaltet dabei keine konkreten Regelungen zur Entschädigungspraxis. Hinsichtlich der Wertermittlung von Wohngebäuden oder Wohnhäusern landwirtschaftlicher Betriebe existieren revierweite Regelungen. Für die Entschädigung landwirtschaftlicher Betriebe gelten spezifische Regelungen.

Zusätzlich wurden in der Vergangenheit zwischen den Vertretern der Landwirtschaft und der RWE Power AG zahlreiche themenspezifische Regelungen getroffen. Diese Regelungen beziehen sich nicht nur auf umzusiedelnde Betriebe, sondern auch auf anderweitig betroffene Betriebe (Flächenverlust, Brunnenbau). Die Regelungen sind hier bei der RWE nachzulesen:

Insgesamt hat der Braunkohlenabbau im Rheinischen Revier zu einem hohen Flächenverlust von landwirtschaftlichen Flächen geführt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Inanspruchnahme und der Rekultivierung aller Flächen, die durch den Braunkohlenabbau in Anspruch genommen wurden. Die Zahlen verdeutlichen, dass die Inanspruchnahme von Flächen durch den Braunkohleabbau nahezu zu 100% auf Kosten der landwirtschaftlichen Flächen vollzogen worden ist. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang jedoch zu berücksichtigen, dass dieser Flächenverlust vor vielen Jahrzehnten stattgefunden hat. Der heutige Braunkohlenabbau führt zwar zu Flächenverlusten landwirtschaftlicher Nutzflächen, in der Regel wird dieser jedoch durch die Rekultivierung vollständig ausgeglichen.

  Gesamt Landwirtschaft Forst
Landinanspruchnahme 33.656 ha 22.400 ha 8.597 ha
Wiedernutzbarmachung 23.750 ha 12.955 ha 8.762 ha
Differenz - 9.906 ha - 9.445 ha + 165 ha

Stand der Inanspruchnahme und Rekultivierung (Stand 31.12.2020)

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