Stellungnahmen zu Planungen im ländlichen Raum

Straßenbau
Straßenbau

Die Landwirtschaftskammer NRW ist als Träger öffentlicher Belange (TÖB) regelmäßig an Planungsverfahren beteiligt. In ihren Stellungnahmen vertritt sie die Belange der Landwirtschaft und äußert sich zu agrarstrukturellen Auswirkungen zu einzelnen Vorhaben oder Planungen. Dazu gehören Stellungnahmen zu Landschaftsplänen, Bebauungsplänen, Regionalplanänderungen oder Fachplanungen. Auch zum Landesentwicklungsplan NRW und dessen geplanter Änderung hat die Landwirtschaftskammer NRW eine Stellungnahme abgegeben.

Über Stellungnahmen bringt die Landwirtschaftskammer NRW landwirtschaftliche und agrarstrukturelle Belange in die planerischen und politischen Abwägungsprozesse ein.

Beispiel:

Die Stellungnahme zum LEP-Entwurf vom Juli 2018 ist hier veröffentlicht (Seite 195 ff):

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