Biotoppflege durch Landwirte






Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts waren extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen auf Grenzstandorten mit ungünstigen Wachstumsvoraussetzungen vielerorts anzutreffen. Beispiele hierfür sind die früher in den Mittelgebirgslagen großflächig vorhandenen Magerrasen, die in den Niederungen verbreiteten Feuchtwiesen oder die noch vor 100 Jahren in vielen Teilen des Landes anzutreffenden Heideflächen. Sich ändernde ökonomische Rahmenbedingungen der Landwirtschaft entzogen den auf diesen Flächen praktizierten Nutzungssystemen ihre wirtschaftliche Grundlage. Schließlich wurde die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der bis dahin extensiv genutzten Flächen aufgegeben. Sie fielen in der Regel brach oder wurden aufgeforstet – eine für die Biodiversität der Kulturlandschaft tiefgreifende Veränderung, wie am Beispiel der Magerrasen deutlich wird.
Unter den extremen Standortbedingungen der Magerrasen, die durch geringmächtige Bodenauflagen mit teils sehr trockenen, teils feuchten Standortverhältnissen gekennzeichnet sind, etablierten sich in Verbindung mit den früheren, daran angepassten extensiven bis sehr extensiven Nutzungssystemen besondere, an diese Bedingungen angepasste Lebensgemeinschaften mit einer spezifischen Fauna und Flora. Ein großer Teil der auf den Magerrasen anzutreffenden Arten ist hoch spezialisiert und auf die spezifischen Standortverhältnisse nebst den darauf abgestellten traditionellen Bewirtschaftungsformen angewiesen. Mit der Aufgabe dieser Nutzungen verschwanden die dadurch geprägten Lebensräume und mit dem Verlust der Lebensräume verschwanden die daran angepassten Pflanzen- und Tiergemeinschaften.
Erst in Verbindung mit der Entwicklung des Naturschutzes in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts setzte ein Umdenken in Bezug auf den Schutz der Magerrasen und anderer durch extensive Bewirtschaftungsformen geprägter Lebensraumtypen ein. Zahlreiche, in den Jahrzehnten zuvor aufgeforstete Flächen wurden wieder freigestellt und unter Gewährung finanzieller Transferleistungen in eine Pflegenutzung überführt. Vielerorts haben Landwirte und insbesondere Schäfer diese Aufgabe übernommen und betätigen sich aktiv als Landschaftspfleger. Sie mähen bzw. beweiden die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes und führen so den im Allgemeinen geringen Aufwuchs einer sinnvollen Verwertung zu. Viele Magerrasen und andere von Landwirten gepflegte Biotope weisen heute wieder ihre frühere reichhaltige Fauna und Flora auf, wie die Aufnahmen rechts zeigen.
Zur Qualifizierung von ausgebildeten Landwirten und anderen Interessenten mit abgeschlossener Berufsausbildung in „Grünen Berufen“, bietet die Landwirtschaftskammer NRW Fortbildungskurse zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger an. Neben fachlichen Grundlagen vermitteln die Lehrgänge insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten der praktischen Landschaftspflege. Teilnahmevoraussetzung ist neben der abgeschlossenen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Weiterführende Informationen erhalten Sie an den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, den Biologischen Stationen und den Unteren Landschaftsbehörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte. Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Förderratgeber 2012.
- Ratgeber Förderung
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