Japankäfer - Popillia japonica
Überblick
Der Japankäfer Popillia japonica gehört zur Familie der Blatthornkäfer. Der ursprünglich aus Japan stammende Käfer wurde in den 70er Jahren erstmal nach Europa eingeschleppt. 2014 erstmalig in Norditalien gesichtet, breitet er sich seither sukzessive nach Norden aus.

Aussehen
Käfer
Die adulten Käfer haben eine Größe von 8 bis 11 mm. Ein goldgrün schimmerndes Halsschild, sowie braune Flügeldecken. Markantes Merkmal sind jeweils 5 weiße Haarbüschel an den Seiten sowie 2 am Hinterleib des Käfers.

Larven
Die Larven des Japankäfers haben eine für die Blatthornkäfer typische C-Form und sind zwischen 2 – 30 mm groß. Typisches Erkennungsmerkmal sind die V-förmig angeordneten Stachelreihen am Ende des Hinterleibs.

Lebenszyklus
Natürlicherweise hat der Japankäfer einen einjährigen Lebenszyklus. Von Mitte Juni bis Ende August findet die Eiablage statt. Die Larven fressen & überwintern im Boden bis sie sich im Mai/Juni des nächsten Jahres verpuppen. Anschließend schlüpfen die adulten Käfer und beginnen sich zu paaren. Die Hauptflugzeit ist von Mitte Mai bis August. In dieser Zeit können die Käfer massenhaft auftreten. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines adulten Käfers ist zwischen 30 – 45 Tagen. Je nach Witterungsbedingungen kann sich der Zyklus auch auf zwei Jahre ausdehnen.
Ausbreitung
Auf natürlichem Wege breitet sich der Japankäfer hauptsächlich über den Flug der Käfer aus. Hierbei kann er etwa 10 km/Jahr zurücklegen.
Ein weitausgrößeres Problem ist eine Verschleppung durch den Menschen. Unbemerkt im Gepäck von Reisenden oder Warentransporten kann der Japankäfer weite Distanzen zurücklegen. Die Larven sitzen in der Erde und können z.B. über Topfpflanzen verbreitet werden. Käfer können über den Transport von Pflanzen, Schnittblumen, Gemüse oder Früchten verschleppt werden. Sie können sich aber auch unbemerkt an Autos oder LKWs mitreisen.
Es wird daher empfohlen: Fahrzeuge und Gepäck vor der Rückreise aus vor allem betroffenen Gebieten auf Käfer zu kontrollieren. Außerdem sollen keine Pflanzen, Schnittblumen, Gemüse und Früchte aus dem Urlaub mit nach Hause gebracht werden.

Wirtspflanzen
Der Japankäfer hat mit über 300 verschiedenen Pflanzenarten eine sehr große Anzahl an Wirtspflanzen. Sowohl durch die Larven als auch die adulten Tiere entstehen Schäden.
Die Larven verursachen Schäden aufgrund von Wurzelfraß. Hier sind vor allem Grünanlagen, Rasenflächen, aber auch in Baumschulen oder Obstgärten gefährdet.
Die Käfer fressen typischerweise in Gruppen von der Spitze einer Pflanze abwärts. Beliebte Wirtspflanzen sind: Mais, Wein, verschiedene Gemüsekulturen (wie z.B. Spargel, Sojabohnen, Erbsen), Obstgehölze (wie z.B. Pflaume, Apfel), aber auch allgemein Laubbäume (wie z.B. Ahorn, Ulme, Linde, Eiche). Charakteristische Symptome sind Skelettierfraß an Blätter sowie Fraßspuren an Blüten & Früchten.

Verwechslungsgefahr
Es gibt einige einheimische Blatthornkäfern, welche ein ähnliches Aussehen wie der invasive Japankäfer aufweisen. Häufig wird der Japankäfer mit dem Junikäfer, dem Goldglänzenden Rosenkäfer, dem Maikäfer oder dem Gartenlaubkäfer verwechselt.

Fotos: Abgeändert nach: Junikäfer: ©entomart, Goldglänzender Rosenkäfer: Wikimedia Commons © I. Chrumps, Japankäfer: Popillia japonica (POPIJA) - https://gd.eppo.int, Gartenlaubkäfer: Wikimedia Commons © Rudolphous, Maikäfer: Melolontha melolontha (MELOME) - https://gd.eppo.int
Gerade der Gartenlaubkäfer sieht seinem asiatischen Verwandten sehr ähnlich. Die braunen Flügeldecken des Japankäfers sind etwas kürzer als die des Gartenlaubkäfers. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist, dass der Gartenlaubkäfer nicht die für den Japankäfer typischen weißen Haarbüschel, sondern eine flächendeckend leichte Behaarung um den gesamten Hinterleib aufweist.

Fotos: Abgeändert nach: Japankäfer: Dirk Hill PSD Hessen, Gartenlaubkäfer: Wikimedia Commons © Rudolphous
Rechtliches
Der Japankäfer ist in der EU als Unionsquarantäneschädling nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072) geregelt und gilt aufgrund der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1072) sogar als prioritärer Schädling.
Infolge seines rechtlichen Status als Unionsquarantäneschädling unterliegt der Japankäfer einer gesetzlichen Meldepflicht (sowohl für Unternehmer als auch Privatpersonen). Diese Meldepflicht bezieht sich auch auf Verdachtsfälle.
Durch jährliche Erhebungen an wichtigen Knotenpunkten und intensive Importkontrollen wird die Gefahr einer Einschleppung in das Gebiet der EU bzw. Deutschland möglichst geringgehalten.
Vorgehensweise im Verdachtsfall
Erstellen Sie aussagekräftige Fotos des verdächtigen Käfers. Hierbei sind für die Bestimmung vor allem die fünf weißen Haarbüschel an den Seiten bzw. die zwei am Hinterleib entscheidend. Fertigen Sie daher Nahaufnahmen vom Hinterleib des Käfers sowie der Seitenansicht an. Außerdem wäre eine Größenangabe hilfreich (z.B. Foto inklusive 1-Cent-Münze, Maßband).
Falls Sie weitere Informationen haben, können Sie diese uns auch gerne zukommen lassen: Genauer Ort des Befalls, Befallene Pflanzen, Anzahl der Käfer.
Kontakt
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Pflanzenschutzdienst
Sachbereich Pflanzengesundheitsdienst
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler
E-Mail: pflanzengesundheit@maillwk.nrw.de
Weitere Informationen
Links:
- Allgemeine Informationen der EPPO
- Allgemeine Informationen des JKI
- EFSA Pest Survey Card
- Japankäfer - Fragen und Antworten
Downloads:
- Flyer JKI: Japankäfer
4 MByte
- Broschüre IPM: Japankäfer
3 MByte
- Notfallplan zur Bekämpfung von Popillia japonica in Deutschland
1 MByte
Quellen
- Gritta Schrader et. al, 2019: Schadorganismensteckbrief für Popillia japonica. JKI Datenblätter – Pflanzenkrankheiten und Diagnose 2019 (3), 1-22, DOI: 10.5073/20190516-072411.
- EFSA (European Food Safety Authority), 2023: Pest survey card on Popillia japonica. EFSA supporting publication 2023:EN-7809.
- Broschüre IPM Popillia, Japankäfer Popillia Japonica