Blauzungenkrankheit: Neue Verbringungsregelungen ab dem 1. November 2026

Zum 1. November wurde im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts die Blauzungenkrankheit (BTV) im Animal Health Law (AHL) von der Kategorie C in D zurückgestuft. Trotz dieser Rückstufung wird es in Deutschland weiterhin für BTV-8 Verbringungseinschränkungen geben. Aktuelle Informationen zu diesen Regelungen sowie zu den Verbringungsregelungen für BTV beim Transport in andere Mitgliedstaaten finden Sie unter: