Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit (BTV) weiterhin gestattet

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat per Eilverordnung die Verordnung, die alle drei in Deutschland bisher eingesetzten Impfstoffe gestattet hat, bis zum 7. September 2025 verlängert. Damit ist die bestmögliche Impfstoffversorgung gegen BTV 3 weiterhin gewährleistet.

Da davon auszugehen ist, dass BTV 3 auch 2025 in den nordrhein-westfälischen Beständen zirkulieren wird, ist dies ein wichtiger Schritt. Alle für BTV 3 empfänglichen Tiere sollten deshalb auch in diesem Jahr immunisiert werden – entweder als Auffrischungsimpfung oder ggfs. als Grundimmunisierung. Das gilt auch für Bestände, in denen das Viraus 2024 bereits nachgewiesen wurde, da nach Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts die prozentualen Anteile immuner Tiere nach einer Infektion sehr unterschiedlich und kaum vorhersagbar sind.

Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW