Empfehlung zur Grippeschutzimpfung für Landwirte mit Geflügel- oder Schweinehaltung

Landwirt mit Geflügel
Landwirt im Stall. Foto: gpointstudio, Freepik.com

Die ständige Impfkommision beim RKI (STIKO) hat ihre Impfempfehlung bezüglich Grippe (Influenza) um den Personenkreis der mit Geflügel und Schweinen arbeitenden Menschen erweitert. Dies dient vor allem der Verhinderung des gleichzeitigen Auftretens humaner und aviärer oder porciner Influenzaviren in einem Organismus, welches das Risiko der Rekombination (des Genaustausches) zwischen beiden Stämmen birgt und Quelle für neue Virusvarianten sein kann.

Diese Impfempfehlung ändert nichts an der Einschätzung, dass das Übertragungsrisiko für HPAI (Geflügelpest) auf Menschen bei uns grundsätzlich noch als gering eingestuft wird.

Hier der Wortlaut einer Erklärung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW):

Information für Arbeitsmediziner und Arbeitgeber in der Landwirtschaft:

Grippeschutz-Impfung 2025 - Wichtig für Mitarbeitende in landwirtschaftlichen Betrieben

Was ist neu?

Seit dem 17. Juli 2025 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Empfehlung der wird Grippeschutz-Impfung erweitert. Die Impfung wird jetzt auch für Personen, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) sowie Robben haben und in z. B. Nutztierhaltungen, Zoos, Tierparks, Tierheimen, Auffangstationen, Tierarztpraxen und Schlachthöfen tätig sind empfohlen.

Warum ist die Impfung für Mitarbeitende in landwirtschaftlichen Betrieben mit häufigem und direktem Kontakt zu Tieren besonders wichtig?

Aufgrund der aktuell starken Ausbreitung von hochpathogenen aviären Influenza-Viren (Erreger der Geflügelpest, auch „Vogelgrippe“ genannt) unter Geflügel, Wasservögeln und anderen Wildvögeln sowie vermehrten Nachweisen in Säugetieren (u.a. Nerze, Füchse, Katzen und Robben) in den vergangenen Jahren haben auch Mitarbeitende in landwirtschaftlichen Betrieben ein erhöhtes Risiko mit potenziell infizierten Tieren in Kontakt zu kommen und sich mit den Erregern der Vogelgrippe zu infizieren. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie sich gleichzeitig mit saisonal zirkulierenden humanen und zoonotischen Influenza-Viren infizieren und es zu sogenannten Doppelinfektionen kommt. Solche Doppelinfektionen sind zwar sehr selten, können aber dazu führen, dass aufgrund von genetischen Veränderungen ein neuartiges Influenza-A-Virus entsteht. Dieses mögliche „neue“ Virus kann ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen, wenn es durch seine neuen Eigenschaften beispielsweise besser von Mensch-zu-Mensch übertragen werden kann und somit eine Influenza- Epidemie oder -Pandemie verursachen kann.

Bei Kontakt zu Schweinen besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, dass die Schweine auf umgekehrtem Weg auch durch den Menschen mit humanen Influenza-A-Viren infiziert werden können. Auch so können „neue“, gefährliche Viren entstehen, die dann – wie in der Vergangenheit bereits geschehen – von den Schweinen wieder auf den Menschen übertragen werden und zu Influenza-Pandemien führen können.

Um das Risiko unerwünschter Doppelinfektionen zu reduzieren, wird daher empfohlen, dass sich Mitarbeitende in landwirtschaftlichen Betrieben gegen die saisonale Grippe impfen lassen. Zudem verringert eine Impfung gegen die saisonale Influenza das Auftreten einer Influenza-Erkrankung bei den Mitarbeitenden und es kommt seltener zu schwereren Verläufen. Zusätzlich zur Impfung sind zum Schutz vor einer Infektion mit primär tierpathogenen H5N1- und anderen potenziell humanpathogenen Influenza- A-Viren, die bei Tieren endemisch zirkulieren weitere Schutzmaßnahmen wie die persönliche Schutzausrüstung von Bedeutung. 

Wer ist zuständig für die berufliche Impfung gegen die saisonale Influenza?

Für die Durchführung der beruflichen Indikationsimpfung ist in Betrieben/Arbeitsstätten der betriebsärztliche Dienst zuständig (gemäß AMR 6.5 „Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“). 

Quellen

Ansprechpartnerin im LfGA:

PD Dr. Annette Jurke
Fachgruppenleitung Infektionsepidemiologie
Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW)
Gesundheitscampus 10, 44801 Bochum