Neuer Leitfaden mit Präventionsmaßnahmen gegen die Verbreitung der Geflügelpest

Mehrere Teile Europas und darunter auch Teile Deutschlands sind gegenwärtig von einem Seuchenzug der aviären Influenza, auch bekannt als Geflügelpest, betroffen. Diese Tierseuche ist mit großem Tierleid verbunden und stellt für Geflügelhalterinnen und -halter ein großes wirtschaftliches Risiko dar. Um die Branche weiter zu schützen, ist auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz jetzt eine gemeinsame Branchenvereinbarung mit umfangreichen Präventionsmaßnahmen gegen weitere Einträge und die Verbreitung der Geflügelpest abgeschlossen worden. Diesen Leitfaden haben das Land NRW sowie die Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Geflügelwirtschaftsverband NRW, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau, die Landwirtschaftskammer NRW, die Rassegeflügelzuchtvereine Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die Tierärztekammern unterzeichnet. Die Vereinbarung ist zunächst bis Ende Januar 2026 in Kraft und kann nach Bewertung der Seuchenlage erforderlichenfalls um weitere drei Monate verlängert werden.
Den Leitfaden finden Sie hier: