Scrapie bei Schaf und Ziege und die Regelung zum Export

Scrapie oder auch Traberkrankheit, Gnubberkrankheit, Kreuzdrehe oder Wetzkrankheit genannt, führt beim kleinen Wiederkäuer zu unsicherem Gang, Schwanken, Stolpern, Juckreiz und schließlich zum Verenden.

Um Tiere ins Ausland verkaufen und verbringen zu können, ist es notwendig, nachzuweisen, dass die Tiere resistent gegen die Erreger dieser Krankheit sind.

Die Verordnung Nr. 630/2013 regelt, dass Schafe und Ziegen zur weiteren Zuchtnutzung nur dann in andere EU-Länder verbracht werden dürfen, wenn sie entweder aus einem Betrieb stammen, der bereits den Status „kontrolliertes Risiko“ oder „vernachlässigbares Risiko“ hat, oder die Einzeltiere als scrapieresistent genotypisiert sind.

Bei Schafen reicht dazu eine Blutuntersuchung, mit der man die betreffenden Tiere auf bestimmte Gensesquenzen hin untersucht.

Bei Ziegen muss nachgewiesen werden, dass der Betrieb einen entsprechenden Status hat – der Nachweis ist mit den entsprechenden Zuchtverbänden zu führen -, oder dass die Tiere bei einer Blutuntersuchung mindestens eine der Gensequenzen „K222“, „D146“ oder „S126“ aufweisen.

Allerdings treten diese Allele relativ selten auf, so dass am Export interessierte Betriebe nach wie vor ihren Betriebsstatus pflegen sollten.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Handel mit kleinen Wiederkäuern in andere EU-Staaten – seien es Schafe oder Ziegen – ohne Scrapiestatus nur dann erlaubt ist, wenn die Tiere am Bestimmungsort der unmittelbaren Schlachtung zugeführt werden bzw. Lämmer ausschließlich zur Mast am Bestimmungsort verbleiben und dann dort geschlachtet werden. Eine kurzzeitige züchterische Nutzung dieser Tiere, z.B. als Deckbock, ist nicht erlaubt.

Der Handel mit Tieren, die in den Deckeinsatz kommen bzw. belegt werden sollen, ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie einen entsprechenden Scrapiestatus vorweisen können.

Interessierte Ziegenhalter wenden sich bitte an den Ziegenzuchtverband Westfalen-Lippe bzw. Rheinland.

Autor: Dr. Cordula Koch