Was bringt die neue Rohmilchgüte-Verordnung?

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Der Bundesrat hat die „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ verabschiedet, die mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten zum 01.07.2021 in Kraft tritt.

Ziele bei der Überarbeitung des Milchgüterechts

Trotz des bundesweit gültigen Verordnungstextes variierte bislang die Umsetzung des Milchgüterechts in den einzelnen Bundesländern, da Detailregelungen zur Ausführung in länderspezifischen Verordnungen und Erlassen niedergelegt wurden. Die Überarbeitung des bestehenden Rohmilchgüterechts hatte daher zum einen das Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, zum anderen sollte aber auch dem technologischen Fortschritt und den sich ändernden Güteanforderungen Rechnung getragen werden.

Zusammengefasst bringt die neue Rohmilchgüteverordnung folgende Änderungen:

  • eine einheitliche und bessere Absicherung der Probenahme (Sachkundenachweis)
  • Regelung eines unverzüglichen Informationsflusses zwischen Untersuchungslabor und Abnehmer (Molkerei) sowie Milcherzeuger
  • eine Beprobung bei jeder Abholung (auch bei Teilmengen)
  • hinsichtlich der Hemmstoffe:
    • sensitivere und erweiterte Hemmstoffuntersuchung
    • Anstieg der Häufigkeit von Hemmstoffproben und Aufnahme von Schnelltestverfahren seitens der Untersuchungsstelle
    • nur eine über die Untersuchungsstelle mittels Schnelltest oder mikrobiologischem Testsystem positiv auf Hemmstoffe getestete Milch führt zu Milchgeldabzügen
    • Absenkung des Hemmstoffabzug von 5 auf 3 Cent je positive Probe
  • zur Milchgeldabrechnung wird der neue Dichtefaktor von 1,03 statt 1,02 verwendet
  • die Einstufung der Anlieferungsmilch in Güteklasse 1 bzw. 2 fällt weg

Weitere Informationen:

  • Neue Rohmilchgüteverordnung: Was ändert sich?PDF-Datei 112 KByte
    Der Bundesrat hat die „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ verabschiedet, die mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten zum 01.07.2021 in Kraft tritt. Autorin: Dr. Friederike Reinecke, Milchhygieneüberwachung, Regierungspräsidium Gießen
  • Verordnung zur Förderung der Güte von RohmilchPDF-Datei 92 KByte
    Die wichtigste sowohl den Landwirt als auch den Tierarzt betreffende Neuerung der Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch - kurz Rohmilchgüteverordnung betrifft die Änderungen bei den Hemmstoffuntersuchungen. Autorin: Dr. Friederike Reinecke, Milchhygieneüberwachung, Regierungspräsidium Gießen