Tierzuchtrecht
Als die für das Tierzuchtrecht zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen gehören zu unseren Aufgaben:
- die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen,
 - die Genehmigung von Zuchtprogrammen,
 - die Zulassung von nationalen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten,
 - die Prüfung von Eigenbestandsbesamern und Besamungsbeauftragten und
 - die Überwachung der Einhaltung tierzuchtrechtlicher Vorschriften.
 
Darüber hinaus sind wir zuständig für:
- die Vergabe des Titels Staatsprämie für Zuchtstuten,
 - die Vergabe von Kammermedaillen
 - sowie die Koordination des Beitrags Nordrhein-Westfalens zur Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere.
 
Ihre Ansprechpartner sind:
M.Sc. Agrar Nadine Frische
				
Referentin für Tierzuchtrecht
Telefon: 02945 989-724
Telefax: 0251 2376 19152
E-Mail: nadine.frische@maillwk.nrw.de  
Themenschwerpunkte: Anerkennung von Zuchtverbänden/Zuchtunternehmen, Genehmigungen von Zuchtprogrammen, Zulassung von nationalen Besamungsstationen/ Embryo-Entnahmeeinheiten, tierzuchtrechtliche Überwachung
M.Sc. Agrar Julia Fiene
Sachbearbeiterin Tierzuchtrecht
Telefon: 02945 989-722
E-Mail: julia.fiene@maillwk.nrw.de  
Themenschwerpunkte: Tierzuchtrechtliche Überwachung, Kammermedaillen, Staatsprämien
Postalisch erreichen Sie uns unter:
Landwirtschaftskammer NRW
Fachbereich 71-Tierhaltung und Tierzuchtrecht
48108 Münster
Bitte nutzen Sie für elektronischen Schriftverkehr ausschließlich unser zentrales Funktionspostfach: 
tierzuchtrecht@lwk.nrw.de. 
So können wir gewährleisten, dass Ihre E-Mails auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall bearbeitet werden.