E- Learning Seminar „Schulung §13a – DüV“
Schulung nach §§ 3,4 Landesdüngeverordnung NRW
Sicher in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten unterwegs – Pflichtschulung laut Landesdüngeverordnung in nitratbelasteten und eutrophierten Kulissen.
Laut der in 2020 in Kraft getretenen Landesdüngeverordnung (LDüngVO NRW) sind alle Bewirtschafter von Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten (rote oder gelbe Gebiete) verpflichtet, innerhalb eines individuellen 3-Jahreszeitraumes, an einer Schulung teilzunehmen. Eine Teilnahmebescheinigung muss spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt vorliegen, an dem ein Betrieb erstmalig eine Fläche im Nitratbelasteten und/oder Eutrophierten Gebiet hatte. Für Nitratbelastete Gebiete ist die Kulissenausweisung 03/2021 maßgeblich. Für Betriebe, die erst zu einem späteren Zeitpunkt belastete Flächen im Betrieb hatten, beginnt der 3-Jahreszeitraum ab dem Datum der erstmaligen Ausweisung.
Wenn Sie Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften bzw. bewirtschaftet haben, werden Sie ab 2024 bei Kontrollen aufgefordert, die Schulungsteilnahme durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Diese Vorgabe ist unabhängig davon, wie lange Ihre Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten lagen. Ob Ihre Flächen in einem nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten lagen/liegen, können Sie über die online Anwendung ELWAS-WEB herausfinden.
Wenn Sie bereits einmal an einer Fortbildung teilgenommen haben, müssen Sie im dritten Kalenderjahr nach der letztmaligen Schulungsteilnahme erneut eine Fortbildung besuchen.
Beispiel: Letzte Teilnahme zu einem Beliebigen Zeitpunkt im Kalenderjahr 2021
Erneute Teilnahme innerhalb 2024
Klicken Sie hier, um zu ELWAS-WEB weitergeleitet zu werden
Starten Sie mit der Kartenansicht und wählen Sie das Kartenthema "Gebiete nach § 5, § 13a Düngeverordnung und § 38a WHG".
Identifizierung § 13a Gebiete
Über diesen Link können Sie ein Excel-Tool herunterladen. Dadurch können Sie mittels Feldblocknummer nachvollziehen, ob Ihre Fläche und zu welchem Zeitpunkt Sie in einer der oben beschriebenen Kulissen liegt/lag.
Aus diesem Anlass bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Schulungen nach der Landesdüngeverordnung an, durch deren Teilnahme Sie die entsprechende Teilnahmebescheinigung erhalten werden.
Unsere Experten lassen ihre langjährigen Erfahrungen aus dem Versuchswesen und der Praxis in die Schulung einfließen. Dadurch werden neben den rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientierte Ansätze für die Bewirtschaftung in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten vermittelt.
Wo und Wann
Online
Beginn: 09. Dezember 2024 09:00 Uhr
Ende: 31. Dezember 2024 18:00 Uhr
Kurs-Nummer
DN-D91014
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
Anna Heiliger
02421- 5923 84
anna.heiliger@lwk.nrw.de
Fachliche Fragen:
Anselm Ostkirchen
02421- 5923 36
anselm.ostkirchen@lwk.nrw.de
Sebastian Lammerich
02421- 5923 39
sebatian.lammerich@lwk.nrw.de
Thomas Ludwicki
02421- 5923 37
thomas.ludwicki@lwk.nrw.de
Voraussetzungen
Die Verpflichtung an einer Schulung teilzunehmen, gilt für jeden Betriebsleiter für jeden steuerlich selbstständigen Betrieb mit Flächen in den Kulissen.
Leitet der Betriebsinhaber mehrere steuerlich selbstständige Betriebe und ist jeweils für das Nährstoffmanagement selbst verantwortlich, wird ebenfalls nur eine Bescheinigung ausgestellt und diese nur für seinen eigenen Hauptbetrieb.
Bei entsprechend weiteren Betrieben/Betriebszugehörigkeiten muss im Falle einer Kontrolle der Nachweis in Kombination mit dem Gesellschafter-/Angestelltenvertrag oder als mitarbeitendes Familienmitglied erfolgen.
Die Verantwortung für das Nährstoffmanagement kann nicht auf einen Freund/Nachbarn/Bekannten/Lohnunternehmen übertragen werden.
Diese erhalten keine Bescheinigung.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Informationen von Ihnen im Bemerkungsfeld :
- Geburtsdatum
- Geburtsort (siehe Personalausweis)
- die 9-stellige Invekos-Unternehmernr. (steht im ELAN-Programm und dem letzten Prämienbescheid)
- die genaue Bezeichnung des zur Unternehmernr. gehörigen Betriebsnamen
- Ob die Bescheinigung auf Ihre Person oder einen Betrieb ausgestellt werden soll (dann natürlich auch Name und Anschrift des Betriebes)
- Ob Sie ein Benutzerkonto auf der "grünen Lernplattform" haben
Besonderheiten/weitere Hinweise
Anmeldefrist: 06.12.2024 | 23:59 Uhr
Zeitunabhängiges Online-Seminar. Die Schulung hat eine verpflichtende Dauer von mindestens 2 Stunden. Diese wird auch in diesem zeitunabhängigen Seminar erfüllt.
Sie haben die Möglichkeit, das Seminar jederzeit zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Beachten Sie, dass Sie alle Module und den zugehörigen „Test" innerhalb des festgelegten Seminar-Zeitraums durcharbeiten.
Weitere Hinweise und Ihre individuellen Zugangsdaten erhalten Sie am 9.12.2024 zu Beginn des Bearbeitungs-Zeitraums.
Dieser dauert vom 09.12.2024 – 31.12.2024. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Seminar geschlossen und eine Bearbeitung nicht möglich.
Allgemeine Bedingungen:
Nicht angemeldete Teilnehmer können nach Anmeldeschluss nicht berücksichtigt werden und erhalten keinen Nachweis!
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze
Termine und Standorte
Kreisstellen Aachen, Düren, Euskirchen
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren