Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz

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Das Pflanzenschutzrecht fordert neben dem Sachkundenachweis im Kartenformat (kein Ablaufdatum) von jedem Sachkundigen, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, über Pflanzenschutz berät, Auszubildende beaufsichtigt oder Pflanzenschutzmittel abgibt, regelmäßig wiederkehrend, innerhalb von Dreijahreszeiträumen, an Sachkundefortbildungen teilzunehmen, die vom Pflanzenschutzdienst anerkannt sind.

Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen und diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Kommen Sachkundige ihrer Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann der Sachkundenachweis entzogen werden.

Inhalte

Wird später bekanntgegeben!

Zielgruppe

  • Anwender Landwirte
  • Berater
  • Abgeber/Händler

Wo und Wann

Stadthalle
Am Schützenanger 4
33034 Brakel



Beginn: 20. Januar 2027 09:30 Uhr
Ende: 20. Januar 2027 14:30 Uhr

Kurs-Nummer

HX-S08017

Ansprechpartner

Fachliche Fragen:
Ferdi Stamm
Tel. 05272 3701-220
Mobil 0170 9405590
E-Mail Ferdi.Stamm@lwk.nrw.de


Dirk Sprute
Tel. 05272 3701-208
Mobil 0171 3027333
E-Mail Dirk.Sprute@lwk.nrw.de

Ferdinand Falke
Tel. 05272 3701-218
Mobil 0172 5248880
E-Mail Ferdinand.Falke@lwk.nrw.de

Dirk Höke
Tel. 05221 5977-34
Mobil 0171 6907929
E-Mail Dirk.Hoeke@lwk.nrw.de

Henning Ehlers
Tel. 05741 3425-46
Mobil 0170 4055959
E-Mail Henning.Ehlers@lwk.nrw.de


Organisatorische Fragen:
E-Mail Beratung-Pflanze-Wasser-OWL@lwk.nrw.de

Voraussetzungen

Für die Erstellung der Bescheinigung ist die Registrierung und Anmeldung für jede/n Teilnehmer/in zwingend erforderlich.
Nach Anmeldeschluss bzw. vor Ort ist keine Angabe der persönlichen Daten für eine Bescheinigung möglich.

Folgende Daten benötigen wir:

  • Teilnehmer-Name
  • Teilnehmer-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort (siehe Personalausweis)
  • die Registriernummer auf Ihrer Sachkunde-Scheckkarte.

Sollten Sie noch keine Sachkunde-Scheckkarte besitzen, nutzen Sie bei der Anmeldunng bitte diese Registriernr.: NW-09-9999999-9. In diesem Fall ist ersichtlich, dass der Antrag auf Ausstellung einer Scheckkarte bereits vorliegt oder noch gestellt wird.

Grundsätzlich wird die Veranstaltungsgebühr jedem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Ist eine abweichende Rechnungsanschrift erforderlich (gilt nur für die Veranstaltungsgebühr!), ändern Sie bei der Anmeldung bitte die Angabe "Rechnung an Teilnehmer" auf "Rechnung an Firma" und geben eine abweichende Rechnungsanschrift an.

Die Bescheinigungsgebühr und die Bescheinigung wird grundsätzlich vom zuständigen Fachbereich nur an den Teilnehmer gesendet!

Allgemeine Bedingungen:

Für die Erstellung der Bescheinigung ist die Registrierung und Anmeldung zwingend erforderlich!
Die Anmeldung einer dritten Person über ein bestehendes Kundenkonto ist nicht möglich.
Für mehrere Kundenkonten kann die gleiche E-Mail-Adresse verwendet werden. Ihr Anbieter wird Ihnen identische E-Mails jedoch nur 1 x zustellen.
Die kostenpflichtige Service-E-Mail der ELAN-Antragstellung kann nicht verwendet werden!

Nach Anmeldeschluss bzw. vor Ort ist keine Angabe der persönlichen Daten für eine Bescheinigung möglich.

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

Weitere Termine

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