Hygieneschulung für lebensmittelverarbeitende Betriebe

Inhalte

Jeder Lebensmittelbetrieb ist für die Sicherheit und Qualität der Produkte verantwortlich. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene.
Regelmäßige Hygieneschulungen und die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz unterstützen die Gewährleistung sicherer Lebensmittel. Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und bringen Sie sich auf den aktuellen Stand. 

  • Einstieg Lebensmittelhygiene:
    Gefahren bei der Lebensmittelherstellung
  • Jede/r Einzelne zählt: 
    Aktuelles aus Personal- und Betriebshygiene
        º Händehygiene
        º Persönliche Hygiene
        º Lagerung, Zubereitung und Ausgabe
        º Transport von Lebensmitteln
        º Reinigung und Desinfektion
        º Allergenmanagement
  • Feiern und Verkaufen:
    Anforderungen auf Festen und Märkten
  • Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz §43 (4)

Zielgruppe

Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung

Wo und Wann

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstellen Gütersloh, Münster, Warendorf
Waldenburger Straße 6
48231 Warendorf

Beginn: 15. Januar 2024 10:00 Uhr
Ende: 15. Januar 2024 11:30 Uhr

Referentinnen und Referenten

Charlotte van Gember, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Teilnehmerbeitrag

43 € für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
49 € für sonstige Teilnehmer

Inklusive Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung

(Betriebe mit einem Vertrag des Grundangebotes Landservice: 2 Personen frei)

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

WAF-L93014

Ansprechpartner

Charlotte van Gember,
charlotte.vangember@lwk.nrw.de,
Telefon: 0251 2376-896

Methodik

Präsenzseminar

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

Weitere Termine

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