Tierhaltungskennzeichengesetz - wie umsetzten?

Das Tierhaltungskennzeichengesetz wird zum 01. Januar 2024 in Kraft treten. Das Gesetz schreibt verpflichtend die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsverfahren der Tiere vor, von denen diese Lebensmittel gewonnen wurden. Die Vorgaben sind damit konkret und in Verbindung mit den Richtlinien zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung Anreize gesetzt die Tierhaltung in höhere Haltungsformen zu gestalten. Welche Vorgaben genau gelten, und wie diese auch anhand von Praxisbeispielen umgesetzt werden können, wird in diesem Workshop vermittelt. Dabei werden die Teilnehmer aktiv in die Diskussion der Umsetzbarkeit einbezogen. Eigene Betriebsbeispiele können gerne mit bearbeitet oder vorgestellt werden.

Inhalte

  • Vorgaben des TierHaltKennzG
  • Richtlinien zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 
  • Beispiele zur Umsetzung 

Zielgruppe

Tierhalter und Interessierte

Wo und Wann

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft
Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf

Beginn: 28. Februar 2024 09:30 Uhr
Ende: 28. Februar 2024 15:30 Uhr

Referenten

Referenten der Landwirtschaftskammer NRW:
Bernhard Feller, Henrik Ohlendorf, weitere Referenten

Teilnehmerbeitrag

Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW: 127 €
Sonstige Teilnehmer: 166 €

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

LZD-L30064

Ansprechpartner

Bernhard Feller
Bernhard.Feller@lwk.nrw.de
Tel.: 0251 2376-336

Methodik

Vermittlung von Fachwissen, Fallbeispiele sowie Diskussionen

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze