Fortbildungsschulung zur Isoflurannarkose nach FerkelBetSachkV für Arbeitskreise
Die Isofluran-Sachkundeverordnung schreibt vor, dass Landwirte, die Ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren, spätestens drei Jahre nach Erlangen der Sachkunde eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin durchführen zu lassen müssen. Außerdem müssen sie an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird teilnehmen.
Inhalte
- Aktueller Wissensstand der Ferkelkastration mit Isoflurannarkose
- Gerätekunde
- Fallbeispiele
Wo und Wann
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25
48653 Coesfeld
Beginn: 05. Dezember 2023 13:30 Uhr
Ende: 05. Dezember 2023 16:00 Uhr
Referenten
Tierärzte des Schweinegesundheitsdienstes
Teilnehmerbeitrag
39 € pro Person
Inklusive Getränke und Teilnahmebescheingung
Kurs-Nummer
COE-L99013
Ansprechpartner
Dr. Sandra Lörbert
Tel.:02945 989-766
sandra.loebert@lwk.nrw.de
Methodik
Vortragsveranstaltung mit Demonstration von Lehrvideos
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25
48653 Coesfeld