Gärtner- Abschlussprüfung im GalaBau ohne Lehre

Langjährige Mitarbeiter*innen im Garten- und Landschaftsbau ohne Berufsausbildung möchten sich qualifizieren. Praktisch fühlen Sie sich fit- in der Theorie unterstützen wir Sie.

Ziel:
Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer NRW

Inhalte

  • Vegetationstechnik
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Betriebliche Zusammenhänge
  • landschaftsgärtnerisches Arbeiten (Baustellenabwicklung, Bautechnik)
  • Pflanzenkenntnisse

Zielgruppe

Angelernte Mitarbeiter und Quereinsteiger ohne gärtnerische Berufsausbildung

Wo und Wann

Bildungszentrum Essen
Fachbereich 41
Külshammerweg 18-26
45149 Essen

Beginn: 02. September 2024 09:00 Uhr
Ende: 11. April 2025 18:00 Uhr

Teilnehmerbeitrag

Lehrgangsgebühren:
1850 € zzgl. 284 € Prüfungsgebühr (Stand 02/2024)
Hinzu kommen Verpflegungskosten und ggf. Unterkunftskosten

Stornierungsbedingen:
Bei Abmeldungen, welche nicht spätestens bis 21 Tage vor Seminarbeginn schriftlich eingegangen sind, werden 100 % der Seminargebühr erhoben.

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

E-G10014

Voraussetzungen

mindestens 4,5 Jahre Praxiserfahrung im Garten- und Landschaftsbau.

Besonderheiten/weitere Hinweise

Das komplette Seminar besteht insgesammt aus 6 Schulwochen die optional mit 2 Praxisseminarwochen ergänzt werden können.
Eine Buchung der einzelnen Schulwochen ist nicht möglich !

weitere Seminartermine:

1. Schulwoche: 02. - 06. September 2024 
2. Schulwoche: 07. - 11. Oktober 2024
3. Schulwoche: 11. - 15. November 2024
4. Schulwoche: 02. - 08. Dezember 2024 
5. Schulwoche: 17. - 21. März 2025
6. Schulwoche: 07. - 11. April 2025


Sonderwochen (Praxis):
Bautechnik 03.02. - 07.02.2025
Pflanzenkunde 10.02. - 13.02. sowie am 22.04.2025

Die Teilnahme an den Sonderwochen ist optional und wird mit 275 € pro Woche separat berechnet.

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze

pfeilAnmeldung:

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung den dafür vorgesehenen Anmeldebogen und lassen uns diesen vollständig ausgefüllt per Mail zukommen.

Ab dem Prüfungsjahr 2019 müssen Zulassungsvoraussetzungen, u.a. Praxisnachweise, bis zur Zulassung vorliegen. Eine generelle Verkürzung aufgrund eines bestimmten Schulabschlusses oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung sieh der §45 Abs. 2 nicht vor.

PfeilAnmeldeformularPDF 57 KB