TA-Luft - Was kommt auf die Schweine- und Geflügelhalter in NRW zu?

Mit dem Ziel Ammoniak-Emissionen zu reduzieren wurde 2021 vor dem Hintergrund der NEC-Richtlinie die TA Luft überarbeitet. Die Neuerungen enthalten erstmals Vorgaben zu maximalen Stickstoff- und Phosphorausscheidungen von landwirtschaftlichen Nutztieren. Damit sind indirekt Fütterungsvorgaben für Schweine und Geflügel in der TA Luft enthalten. Die Vorgaben betreffen Anlagen, die nach der vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) mit der Verfahrensart G oder V gekennzeichnet sind. Hierunter fallen zum Beispiel alle Mastschweinebestände ab 1.500 Mastplätzen oder Anlagen zur Haltung von Masthühnern mit mehr als 30.000 Plätzen.

Wo und Wann

Online

Beginn: 16. Mai 2024 10:00 Uhr
Ende: 16. Mai 2024 11:00 Uhr

Referentinnen und Referenten

Dr. Jochen Krieg
Tel.: 02945 989-160
jochen.krieg@lwk.nrw.de

Kurs-Nummer

LZD-L31044

Besonderheiten/weitere Hinweise

Aufgrund der Förderung des Netzwerks Fokus Tierwohl durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entfallen die sonst üblichen Kosten in Höhe von 40,00 €. Die Veranstaltung ist somit für Sie kostenfrei.

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze