Sachkundenachweis Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel nach EU VO(EG) Nr. 1099/2009 + Hygieneschulung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet, muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Hiervon betroffen sind also u.a. Schlachtbetriebe, Direktvermarkter und sog. „Hausschlachter". Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung") ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
Inhalte
- Verhalten und Wahrnehmungsvermögen von Geflügel
- Grundkenntnisse der Anatomie von Geflügel
- Tierschutzrechtliche Vorschriften
- Praktische Aspekte der Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
- Ruhigstellung vor der Betäubung
- Betäubungs- und Tötungsverfahren inkl. Bewertung und Überwachung
- Folgende Verfahren werden gelehrt und theoretisch geprüft: Kopfschlag, Bolzenschuss, Elektrobetäubung (ohne Elektrobetäubung im Wasserbad und ohne Betäubung mit CO2)
- Einhängen nach der Betäubung
- Entbluten
- Hygieneschulung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz §43
Zielgruppe
Landwirte, Geflügelhalter, Hobbyhalter, Privatpersonen, Beschäftigte in Schlachtbetrieben, Direktvermarkter, Hausschlachter
Wo und Wann
Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft
Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf
Beginn: 17. Juni 2025 08:30 Uhr
Ende: 18. Juni 2025 13:00 Uhr
Referentinnen und Referenten
Externe Referenten:
Dr. Anna Julia Maas, Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (BSI), Schwarzenbek
Referenten der Landwirtschaftskammer:
Charlotte van Gember
Teilnehmerbeitrag
455 € Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
510 € sonstige Teilnehmer
Inklusive Prüfungsgebühr, Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke im Seminarraum.
Kurs-Nummer
LZD-L60025
Ansprechpartner
Pia Schulte-Huxel
Pia.Schulte-Huxel@lwk.nrw.de
Tel.: 02945 989-180
Besonderheiten/weitere Hinweise
Voraussetzungen:
Die Teilnehmenden müssen körperlich zur Durchführung der abgeprüften Verfahren in der Lage sein.
Kurssprache ist Deutsch. Nicht-Muttersprachler müssen der Schulung incl. Fachvokabular zu Betäubung und Schlachtung auf Deutsch folgen können und die mündliche und praktische Prüfung ohne Hilfsperson bestreiten können.
Es kann ausnahmsweise und nur nach Rücksprache ein Übersetzer zur Prüfung zugelassen werden (der/die Übersetzer/in wird vom Teilnehmenden, bzw. seinem Betrieb gestellt und sollte das Schlachtvokabular beherrschen; er/sie darf nicht selbst geprüft werden).
Die Schulungsunterlagen und die Prüfungsfragen für den Ankreuztest können nach vorheriger Absprache ggf. zweisprachig in Deutsch/Muttersprache zur Verfügung gestellt werden, sofern die Übersetzung beim bsi Schwarzenbek verfügbar ist.
Sollte aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse keine Fach-Verständigung mit dem Teilnehmenden möglich sein, behalten wir uns vor die Prüfung abzubrechen (die Prüfung gilt dann als „nicht bestanden" und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr).
Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Prüfungs-Bescheinigung. Damit beantragen sie den Sachkunde-Nachweis bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Veterinäramt.
Mitzubringen sind saubere Arbeitskleidung (Kopfbedeckung, Schürze und Gummistiefel), Schreibzeug und ein gültiger Personalausweis/Reisepass.
Methodik
Tag 1:Theorie + schriftliche + mündliche Prüfung ;
Tag 2: praktische Prüfung des sachkundigen Betäubens und Töten von Geflügel; Demonstration und Übung der Prozessschritte Brühen, Rupfen und Ausnehmen.
Teilnehmerzahl
keine Anmeldungen mehr möglich
Termine und Standorte
Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf