Fortbildungsschulung zur Isoflurannarkose nach FerkelBetSachkV - Online -

Die Isofluran-Sachkundeverordnung schreibt vor, dass Landwirte, die Ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren, spätestens drei Jahre nach Erlangen der Sachkunde eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin durchführen zu lassen müssen. Außerdem müssen sie an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird teilnehmen.

Inhalte

  • Aktueller Wissensstand der Ferkelkastration mit Isoflurannarkose
  • Gerätekunde
  • Fallbeispiele
  • Zielgruppe

    Praktiker, die vor ca. 3 Jahren die Sachkunde für die Kastration unter Isoflurannarkose erworben haben

    Wo und Wann

    Onlineseminar

    Beginn: 05. Februar 2025 13:30 Uhr
    Ende: 05. Februar 2025 15:30 Uhr

    Referentinnen und Referenten

    Tierärzte des Schweinegesundheitsdienstes

    Teilnehmerbeitrag

    39 € pro Person
    Inklusive Teilnahmebescheingung

    Hinweise zu den Seminarkosten

    Kurs-Nummer

    LZD-L34045

    Ansprechpartner

    Dr. Sandra Löbert
    Tel.: 02945 989-766
    sandra.loebert@lwk.nrw.de

    Methodik

    Online-Seminar
    Für die Teilnahme ist eine Kamera erforderlich!

     

    Teilnehmerzahl

    ausreichend verfügbare Plätze