Termine und Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer NRW - Landesdüngeverordnung
Weitere Termine für 2025 werden im Herbst angeboten!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch - in Präsenz oder auch Online.
Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter, die Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften, dazu verpflichtet, alle 3 Jahre an einer Schulung teilzunehmen.
Hinweise zur Umsetzung!
Aktuell haben wir keine Veranstaltung geplant.
Schauen Sie gerne in den nächsten Tagen wieder bei uns vorbei.