Termine und Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer NRW - Landesdüngeverordnung
Wir freuen uns auf Ihren Besuch - in Präsenz oder auch Online.
Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter, die Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften, dazu verpflichtet, alle 3 Jahre an einer Schulung teilzunehmen.
Weiterführende Informationen
Die Schulungen nach Landesdüngeverordnung sind ausgesetzt. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungs-gerichtes steht die rechtliche Zulässigkeit in Frage. Eine Klärung wird sich aus der noch ausstehenden Urteils-begründung ergeben.
Sobald Klarheit besteht, werden entweder neue Schulungstermine angeboten oder die Schulungspflicht aufgehoben
Nachteile ergeben sich für Sie nicht. Wir werden weiter darüber informieren.