Schulung zur Optimierung der Nährstoffeffizienz nach Landesdüngeverordnung (LDüngV) 2023
Gemäß LDüngV NRW vom 01.12.2022 müssen alle Betriebsinhaber, die innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums über mindestens eine Fläche in einem der belasteten Gebiete (Nitratbelastete Gebiete oder Eutrophierungsgebiete) verfügen, innerhalb von drei Jahren an einer Schulungsmaßnahme zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz und/oder Minderung der Phosphateinträge in Oberflächengewässer teilgenommen haben.
Eine solche Schulung dauert mindestens zwei Stunden. In dieser Zeit werden aktuelle Erkenntnisse zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz – insbesondere bezogen auf Stickstoff - und zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer vermittelt und diskutiert. Zudem soll im Rahmen der Veranstaltung Hilfestellung bei der Umsetzung des komplexen Regelwerks der Düngeverordnung gegeben werden.
Die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme ist alle drei Jahre vorgeschrieben und über eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bei Prüfungen zu belegen.
Am 31.12.2023 endet der erste 3-Jahreszeitraum.
Gebühren
- 25 € Teilnahmegebühr
- 18 € für die Teilnahmebescheinigung.
Betriebe, die Mitglied in einem Arbeitskreis sind (Wasserkooperation, Wasserrahmenrichtlinie, Ackerbau, usw.), müssen nur die Gebühr für die Teilnahmebescheinigung bezahlen.
Die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW veranstaltet für alle Landwirte eine Schulungsmaßnahme am:
Mittwoch, den 18. Januar 2023 um 9:00 Uhr
Die Veranstaltung findet digital per MS-Teams statt.
Für die Schulung ist eine verbindliche Anmeldung bis zum 09. Januar 2023 erforderlich. Bitte melden Sie sich per Mail bei Cornelia.Kurig@LWK.NRW.DE mit folgenden verpflichtenden Angaben an: Vollständiger Vor- und Nachname, Vollständige Anschrift, Unternehmernummer bei der LWK NRW und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Bitte nutzen Sie hierfür das angehängte Anmeldeformular.
Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie den Zugangslink für die Schulung.
- Anmeldeformular zur Schulung nach LDüVO am 18.01.2023
59 KByte
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen, abspeichern und als E-Mail-Anhang verschicken.