Riswicker Zwischenfruchtrechner - 2015

Greeningfähiges Zwischenfruchtgemenge

Der Riswicker Zwischenfruchtrechner ermöglicht die Entwicklung und Überprüfung von Mischungen für den Zwischenfruchtanbau im Hinblick auf ihre Verwendung im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie für die Ansaatenempfehlung von Zwischenfruchtmengen auf ökologischen Vorrangflächen zur Anrechnung als Greeningmaßnahme.

Bei der Angabe der prozentualen Zusammensetzung von Zwischenfruchtgemengen ist es entscheidend, auf welche Bezugsgröße sich die %-Angabe bezieht, ob auf das Samengewicht oder die Samenzahl in der Saatgutmischung oder aber auf den Bestandsanteil im Aufwuchs.

Gewichts%: Bislang übliche Bezugsgröße (grünes Etikett!) für die Angabe der Zusammensetzung von Saatgutmischungen. Die Angabe ist unerlässlich zum Einwiegen einer Mischung.

% Samenzahl: Angabe, mit der die Zusammensetzung von Zwischenfruchtgemengen im Rahmen des Greenings /ökologische Vorrangflächen dokumentiert werden muss.

% Bestandsanteil: Angabe, welche Bestandsentwicklung aufgrund der Zusammensetzung der Saatgutmischung potentiell zu erwarten ist.

Durch stark variierend Tausendkorngewichte und Reinsaatstärken der Einzelkomponenten können die unterschiedlichen Bezugsgrößen zu sehr unterschiedlichen %-Werten führen. Mit dem Riswicker Zwischenfruchtplaner steht daher ein Programm zur Verfügung, dass dem Landwirt die Umrechnung der Mischungsangaben von Samen-% in Gewichts-% und umgekehrt von Gewichts% in Samen% ermöglicht und mit dem auch aus der Zusammensetzung der Saatgutmischung die potentielle Bestandszusammensetzung abgeschätzt werden kann.

Die Umrechnung berücksichtigt die im Programm hinterlegten Standard-Tausendkorngewichte. Sofern abweichende Gewichte für einzelne Partien bekannt sind, ist aber auch die Angabe und Berücksichtigung der partiespezifischen Tausendkorngewichte möglich.

Neben der Bewertung von Saatgutmischungen im Hinblick auf die Anforderung des Greenings, erfolgt ebenfalls eine Bewertung hinsichtlich der Einstufung der Mischung im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme als winterharte Zwischenfrucht in der Gebietskulisse zur Wasserrahmenrichtlinie.