Schulung laut Landesdüngeverordnung in N und P Kulissen am 9. und 14. Juni 2022

Laut der in 2020 in Kraft getretenen Landesdüngeverordnung (LDüngVO) sind alle Bewirtschafter von nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten (rote oder gelbe Gebiete) verpflichtet, alle drei Jahre an einer Düngeschulung teilzunehmen. Der erste Schulungszeitraum läuft bereits seit dem 1. Januar 2021.

Die Gebiete können hier identifiziert werden: Elwas Web

Rote Gebiete:
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, deren Flächen ganz oder teilweise in nitratbelasteten Gebieten nach § 2 liegen, haben alle drei Jahre an einer durch die nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 der Zuständigkeitsverordnung Agrar vom 5. Februar 2019 (GV. NRW. S. 113) zuständige Behörde durchgeführten Schulungsmaßnahme zur Düngung teilzunehmen. Die Teilnahme ist im Rahmen der düngerechtlichen Kontrolle auf Verlangen nachzuweisen. Die Schulungsmaßnahme zur Düngung ist auf eine Erhöhung der Nährstoffeffizienz auszurichten.

Gelbe Gebiete:
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, deren Flächen ganz oder teilweise in eutrophierten Gebieten nach § 2 liegen, haben alle drei Jahre an einer durch die nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 der Zuständigkeitsverordnung Agrar vom 5. Februar 2019 (GV. NRW. S. 113) zuständige Behörde durchgeführten Schulungsmaßnahme zur Düngung teilzunehmen. Die Teilnahme ist im Rahmen der düngerechtlichen Kontrolle auf Verlangen nachzuweisen. Die Schulungsmaßnahme zur Düngung ist auf eine Minderung von Phosphateinträgen in Oberflächengewässer auszurichten.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet für die Beratungsregion Münsterland Nordost am 9. Juni 2022 und am 14. Juni 2022, jeweils um 13.30 Uhr und um 19.30 Uhr Schulungen an, mit denen die Anforderungen, lt. LDüngVO, an solch eine Fortbildung erfüllt werden können. Die Veranstaltungen werden online über Microsoft Teams durchgeführt und etwa zwei Stunden dauern.

Der Link zur Teilnahme wird jeweils 2 Tage vor der Schulung verschickt.

Die Anmeldung ist verbindlich und kostenpflichtig. Gebühr für die Schulung 20,- € zzgl. 18,- € für die Bescheinigung.

Anmeldeschluss ist für den 9. Juni der 7. Juni, 8.00 Uhr, für den 14. Juni der 10. Juni, 8.00 Uhr.

Falls Sie verhindert sind, melden Sie sich bitte rechtzeitig ab, ansonsten wird Ihnen die Schulungsgebühr in Rechnung gestellt.