Schulung laut Landesdüngeverordnung in N und P Kulissen am 9. und 14. Juni 2022
Laut der in 2020 in Kraft getretenen Landesdüngeverordnung (LDüngVO) sind alle Bewirtschafter von nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten (rote oder gelbe Gebiete) verpflichtet, alle drei Jahre an einer Düngeschulung teilzunehmen. Der erste Schulungszeitraum läuft bereits seit dem 1. Januar 2021.
Die Gebiete können hier identifiziert werden: Elwas Web
Rote Gebiete:
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber,
deren Flächen ganz oder teilweise in nitratbelasteten Gebieten nach § 2 liegen,
haben alle drei Jahre an einer durch die nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 der
Zuständigkeitsverordnung Agrar vom 5. Februar 2019 (GV. NRW. S. 113) zuständige
Behörde durchgeführten Schulungsmaßnahme zur Düngung teilzunehmen. Die Teilnahme
ist im Rahmen der düngerechtlichen Kontrolle auf Verlangen nachzuweisen. Die
Schulungsmaßnahme zur Düngung ist auf eine Erhöhung der Nährstoffeffizienz
auszurichten.
Gelbe Gebiete:
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber,
deren Flächen ganz oder teilweise in eutrophierten Gebieten nach § 2 liegen,
haben alle drei Jahre an einer durch die nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 der
Zuständigkeitsverordnung Agrar vom 5. Februar 2019 (GV. NRW. S. 113) zuständige
Behörde durchgeführten Schulungsmaßnahme zur Düngung teilzunehmen. Die Teilnahme
ist im Rahmen der düngerechtlichen Kontrolle auf Verlangen nachzuweisen. Die
Schulungsmaßnahme zur Düngung ist auf eine Minderung von Phosphateinträgen in
Oberflächengewässer auszurichten.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet für die Beratungsregion Münsterland Nordost am 9. Juni 2022 und am 14. Juni 2022, jeweils um 13.30 Uhr und um 19.30 Uhr Schulungen an, mit denen die Anforderungen, lt. LDüngVO, an solch eine Fortbildung erfüllt werden können. Die Veranstaltungen werden online über Microsoft Teams durchgeführt und etwa zwei Stunden dauern.
Der Link zur Teilnahme wird jeweils 2 Tage vor der Schulung verschickt.
Die Anmeldung ist verbindlich und kostenpflichtig. Gebühr für die Schulung 20,- € zzgl. 18,- € für die Bescheinigung.
Anmeldeschluss ist für den 9. Juni der 7. Juni, 8.00 Uhr, für den 14. Juni der 10. Juni, 8.00 Uhr.
- Anmeldung zur Schulung am 9. Juni 2022, 13.30 Uhr
- Anmeldung zur Schulung am 9. Juni 2022, 19.30 Uhr
- Anmeldung zur Schulung am 14. Juni 2022, 13.30 Uhr
- Anmeldung zur Schulung am 14. Juni 2022, 19.30 Uhr
Falls Sie verhindert sind, melden Sie sich bitte rechtzeitig ab, ansonsten wird Ihnen die Schulungsgebühr in Rechnung gestellt.