Schulungen laut Landesdüngeverordnung in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten

Sicher in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten unterwegs –Pflichtschulung laut Landesdüngeverordnung in nitratbelasteten und eutrophierten Kulissen

Laut der in 2020 in Kraft getretenen Landesdüngeverordnung (LDüngVO) sind alle Bewirtschafter von Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten (rote oder gelbe Gebiete) verpflichtet innerhalb eines individuellen 3-Jahreszeitraumes, an einer Schulung teilzunehmen. Wenn Sie Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften bzw. bewirtschaftet haben, werden Sie ab 2024 bei Kontrollen aufgefordert, die Schulungsteilnahme durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.

Aus diesem Anlass bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Schulungen nach der Landesdüngeverordnung an, durch deren Teilnahme Sie die entsprechende Teilnahmebescheinigung erhalten werden. Die nächsten Termine:

Teilnehmerbeitrag

Für die Teilnahme an der Schulung werden 25 € pro Teilnehmer, sowie 18 € für die Teilnahmebescheinigung in Rechnung gestellt.