Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Zum 1. April 2012 trat in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) in Kraft. Damit erhalten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren, mit dem die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses zu einem deutschen Referenzberuf geprüft wird. Gleichzeitig kann ermittelt werden, ob bestimmte Qualifikationen fehlen. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung über ihre Qualifikation. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Zuständigkeit
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Stelle bei den sogenannten „grünen“ Berufen. Hierzu zählen 12 Ausbildungsberufe mit ihren jeweiligen Fachrichtungen, sowie die entsprechenden Weiterbildungsberufe, wenn Antragsteller in NRW wohnen oder arbeiten wollen.
Verfahren
Für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist ein Verfahren festgelegt worden. Vor dem eigentlichen Einstieg ins Verfahren wird eine kostenfreie Einstiegsberatung empfohlen.
Gebühren
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen muss einen Teil der Kosten, die im Rahmen einer Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses anfallen, über Gebühren decken. Diese richten sich nach der aktuell genehmigten Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer.
Formulare und Unterlagen
Hier finden Sie Merkblätter, Formulare und weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zum Herunterladen.
Ansprechpartnerin
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Britta Gaehtgens
Geschäftsbereich Berufsbildung, Fachschulen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-460
Telefax: 0251 2376-419
E-Mail: britta.gaehtgens@lwk.nrw.de