Ausbildung von Menschen mit Behinderung - leichte Sprache

Für Menschen mit Behinderung gibt es besondere Berufsausbildungen. Sie sollen die gleichen Chancen haben, wie Menschen ohne Behinderung.

Interessiert dich das Arbeiten im Wald, im Garten, in der Küche oder auf dem Feld und mit Tieren?

Interessierst du dich für Forstwirtschaft, Gärtnerei, Hauswirtschaft oder Landwirtschaft?

Forstschlepper
Gärtnerin beim Rosenschnitt
Mutterkuhhaltung

Hier auf unserer Internetseite findest du die Regeln für die Ausbildung. Diese sind leider schwierig zu verstehen, aber wir erklären sie dir gerne, wenn du anrufst oder uns eine E-Mail schreibst.

Ist dein Wunschberuf dabei?

Dann geht es so weiter:

  • Es gibt eine Arbeitsagentur, die dir hilft. Sie muss eine Bescheinigung ausstellen. Darin steht, dass diese Ausbildung für dich richtig ist.
  • Jetzt musst du einen Betrieb finden, der dich ausbilden darf. Betriebe findest du bei uns auf diesen Seiten:
  • Bist du dir noch nicht ganz sicher? Kennst du den Beruf noch nicht genug? Arbeite doch einige Tage zur Probe. Vielleicht findest du dann auch einen Ausbildungsplatz.
  • Wenn alles passt, wird deine Ausbildung schriftlich festgehalten. Das nennt man Ausbildungsvertrag.
  • Bist du noch keine 18 Jahre alt? Eltern oder Erziehungsberechtigte unterschreiben den Ausbildungsvertrag auch.
  • Vor der Ausbildung musst du zum Arzt gehen. Ein Arzt muss sagen, ob du die Arbeit machen darfst. Den Arztbesuch bezahlt die Stadt, in der du wohnst. Dafür gibt es im Bürgerbüro ein kostenloses Formular.
  • In der Ausbildung verdienst du Geld. Einmal im Monat bekommst du einen festen Betrag. Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel das ist. Der Betrag wird jedes Jahr etwas mehr. Das Geld bekommst du nicht als Bargeld ausgezahlt. Deshalb brauchst du ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse.

Zur Ausbildung gehören Prüfungen.

  • In der Zwischenprüfung zeigst du uns, was du bisher gelernt hast. Vielleicht brauchst du noch mehr Unterstützung von deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder.
  • Die Abschlussprüfung ist das Ende der Ausbildung. Es gibt eine schriftliche und eine praktische Prüfung. In der praktischen Prüfung werden dir auch Fragen gestellt. Eine Frage kann sein, warum du die Arbeit genau so und nicht anders gemacht hast. Oder ob es noch eine andere Möglichkeit gibt.
  • Manche brauchen für die Abschlussprüfung Hilfsmittel. Wenn du zum Beispiel eine Lesehilfe oder ein besonderes Gerät brauchst, musst du das mit deinem Ausbilder besprechen. Auch der Ausbildungsberater muss informiert sein.
  • Solche Maßnahmen kosten Geld. Deine Betreuer müssen sich vorher darum kümmern, wer das bezahlt.

Du hast eine gute Prüfung gemacht? Du möchtest weiterlernen?

Du kannst eine normale Ausbildung anschließen. Wenn du deine Prüfung bestanden hast, lernst du noch zwei Jahre. Du besuchst die Berufsschule und die überbetriebliche Ausbildung. Darüber sprichst du mit deiner Ausbildungsberaterin oder deinem Ausbildungsberater.

Wenn du nach der Prüfung einen anderen Beruf erlernen möchtest, dauert die neue Ausbildung meistens drei Jahre.

Brauchst du Hilfe? Hast du weitere Fragen?

Deine Fragen richtest du an die Ausbildungsberater der Landwirtschaftskammer.

Wer das ist, steht hier bei jedem Beruf:

Vielleicht kannst du auch noch mit Geld unterstützt werden. Das besprichst du mit unserer Inklusionsberaterin Mechthild Schickhoff. Du kannst Sie gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben

Deine Ansprechpartnerin:

Mechthild Schickhoff
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-314
Telefax: 0251 2376-396
E-Mail: mechthild.schickhoff@lwk.nrw.de