Anmeldung zur Berufsschule

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages muss das Ausbildungsverhältnis gegenüber der Berufsschule angezeigt werden (§ 41 Absatz 2 SchulG).

Die Anmeldung der/des Auszubildenden ist in der Regel online möglich. In vielen Kreisen und kreisfreien Städten erfolgt dies über die Plattform schüler online (www.schueleranmeldung.de):

Beachten Sie dort bitte den Hinweis, dass die Schulen zum 01.12.2023 auf das neue Portal www.schulbewerbung.de wechseln konnten sowie die entsprechende Übersicht der Kreise bzw. Städte.