Papierformulare zur Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation

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Düngebedarfsermittlung mit PDF-Formularen

Dokumentation der Düngung gemäß Düngeverordnung 2020

Mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung 2020 gilt ab dem 01.05.2020 auch die Verpflichtung zur Dokumentation der Düngung im Ackerbau und im Grünland. Dies bedeutet, dass jede Düngungsmaßnahme innerhalb von zwei Tagen nach Ausbringung dokumentiert werden muss. Um den Vorgaben der Düngeverordnung 2020, auch in Hinblick auf den zu erstellenden jährlichen Nährstoffeinsatz für den gesamten Betrieb, gerecht zu werden, ist es einfacher, die Düngebedarfsermittlung und die dazugehörige Dokumentation der Düngung zusammen in einem Formblatt zu erfassen. Bereits erstellte Düngebedarfsermittlungen nach Düngeverordnung 2017 müssen nicht erneut berechnet werden. Ebenso Düngemaßnahmen, die vor dem 01.05.2020 durchgeführt wurden, müssen nicht nachträglich dokumentiert werden. In Abhängigkeit davon, ob Sie die DBE und Düngedokumentation für Phosphat einjährig oder für Ihre Fruchtfolge erstellen möchten, wählen Sie entweder das Formblatt „Ackerbau DBE und Düngedokumentation für N + P2O5 (einjährig)“ oder „Ackerbau DBE und Düngedokumentation für N + P2O5 (Fruchtfolge)“ aus. Eine ausführliche Anleitung, die das Ausfüllen der Formblätter erklärt, sowie eine separate Anleitung zur Erstellung der DBE stehen ebenfalls zur Verfügung.

Jährlicher betrieblicher Düngebedarf

Der im Düngejahr errechnete N- und P2O5-Düngebedarf ist bis zum 31.03. des der Düngebedarfsermittlung folgenden Kalenderjahres zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme des Düngebedarfes zusammenzufassen. Dies gilt in gleicher Weise für nicht-nitratbelastete Flächen und für nitratbelastete Flächen. Die Berechnung des jährlichen betrieblichen Düngebedarfes bei nicht-nitratbelasteten Flächen und bei nitratbelasteten Flächen ist erstmalig zum 31.03.2021, für das Kalenderjahr 2020 bzw. das Wirtschaftsjahr 2019/2020, zu erstellen. Addieren Sie dafür die Ergebnisse aller Düngebedarfsermittlungen für N und P2O5 aus Ihrem Düngejahr auf. Bei nitratbelasteten Flächen muss zusätzlich bis zum 31.03. die Gesamtsumme der DBE N für das laufende Düngejahr erstellt werden, erstmalig zum 31.03.2021 für das Kalenderjahr 2021. Von dieser Summe ausgehend sind 20 % des zulässigen N-Einsatzes bei nitratbelasteten Flächen abzuziehen.

Hinweis: Die Anbauplanung von 2. Hauptkulturen und Gemüse-Kulturen auf nitratbelasteten Flächen kann im aktuellen Düngejahr angepasst werden.

Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz

Die im Düngejahr aufgebrachten Nährstoffmengen an N und P2O5 sind bis zum 31.03. des der Aufbringung folgenden Kalenderjahres zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes zusammenzufassen. Dies gilt in gleicher Weise für nicht-nitratbelastete Flächen und für nitratbelastete Flächen. Die Berechnung des jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatzes bei nicht-nitratbelasteten Flächen und bei nitratbelasteten Flächen ist erstmalig zum 31.03.2022, für das Kalenderjahr 2021 bzw. das Wirtschaftsjahr 2020/2021, zu erstellen. Da diese Berechnung sehr komplex sein kann, empfehlen wir die Verwendung des Düngeportals NRW, mit dem diese Berechnung automatisch erfolgt. Mit den bereitgestellten Papier-Dateien ist diese Berechnung in den meisten Fällen nicht möglich.

 

Jährlicher betrieblicher Düngebedarf
N und P2O5

Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz
N und P2O5

Nicht-Nitratbelastete-Flächen

Erstmalig zum 31.03.2021

für Kalenderjahr 2020 bzw. Wirtschaftsjahr 2019/2020

   

Erstmalig zum 31.03.2022

für Kalenderjahr 2021 bzw. Wirtschaftsjahr 2020/2021

Nitratbelastete-Flächen (§13a)

Erstmalig zum 31.03.2021

für Kalenderjahr 2020 bzw. Wirtschaftsjahr 2019/2020

UND

für Kalenderjahr 2021 (hier nur N, Gesamtsumme um 20 % reduzieren)

Ackerbau

Grünland

Tabellen

Entscheidungsschema