Arbeitnehmer - Newsletter Ausgabe 2 / 2026

Wissenswertes um die Arbeit

Entgelttransparenz in der Landwirtschaft und im Gartenbau - Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Anfang Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz umsetzen. Das ist noch nicht geschehen, soll aber Anfang 2027 erfolgen. Die Entgelttransparenz für Kleinstunternehmen hat auch für landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Betriebe eine Relevanz, da es auf gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit – und mehr Transparenz bei der Festsetzung des Entgelts hinwirkt.

www.agrarjobboerse.de/de-de/wissen/rechte-und-pflichten/entgelttransparenz-in-der-landwirtschaft-und-im-gartenbau-was-bedeutet-das-fuer-ihren-betrieb

Fit bis zur Rente

In den nächsten Jahren geht eine hohe Anzahl an Berufstätigen in Rente. Den Betrieben geht damit viel Wissen verloren. Was hilft und gebraucht wird hat, finden Sie auf der Internetseite von der Krankenkasse DAK. Bei den gestellten Fragen zu den Umständen, um lange gesund, motiviert und leistungsfähig arbeiten zu können, kam heraus, dass Wertschätzung, Bezahlung und eine angepasste Arbeitszeit sowie Arbeitsumfang gewünscht werden.

www.pur2-26.safe-marketing-solution.de/#p=28

SVLFG - Gemeinsam stark gegen Extremhitze

Nach der ersten intensiven Hitzeperiode und anlässlich des 4. deutschlandweiten Hitzeaktionstages am 11.06.2026 weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf Gesundheitsrisiken durch Hitze hin und zeigt Schutzmaßnahmen auf. In der Pressemeldung der SVLFG finden Sie vielfältige Informationen dazu.

https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/6522fb8eefcdde2c/26c600d109d2/pm-hitzeaktionstag-20260602.pdf

Sachkunde Rodentizide

Am 12. Juni hat der Bundesrat die Übergangsfrist für die Umsetzung der Sachkundeverpflichtung für die Anwendung von Rodentiziden (für im Pflanzenschutz sachkundige Anwender) bis zum 28. Juli 2030 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier:

www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/schadnager.htm 

Minijob

In Deutschland gibt es rund 7 Millionen Menschen in einem Minijob. Gerade in den grünen Berufen sind Minijobs weit verbreitet. Seit 2013 besteht eine Rentenversicherungspflicht, aber trotzdem hat sich ein Großteil gegen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden und verzichtet auf wichtige Leistungen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob konnte nicht wieder versicherungspflichtig werden. Zum 1. Juli 2026 ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten, die einmalig für die Zukunft die Befreiung wieder rückgängig zu machen. Hier erläutert die Minijobzentrale das Verfahren.

Die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken ist sinnvoll, weil eine Aufstockung des monatlichen Rentenanspruches und zudem folgende zusätzliche Vorteile entstehen:

  • Anspruch auf Reha-Maßnahmen
  • Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung Anspruch auf Erziehungsurlaub
  • eigenständige Riesterförderung

Den Antrag finden sie hier:

www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/Aufhebungsantrag-RV-fuer-Arbeitnehmer-im-Gewerbe

Nachrichten

Nordrhein-Westfalen: Neuer Tarifvertrag inklusive Ausbildungsvergütung Landwirtschaft

Im Frühjahr hat die IGBAU mit dem Arbeitgeberverband vom Bauernverband (GLFA) die Bundesempfehlung Landwirtschaft verhandelt.

Da die Tarifhoheit zur Umsetzung der Bundesempfehlung bei den jeweiligen Bundesländern liegt, haben für Nordrhein-Westfalen mit den Tarifbezirke Nordrhein und Westfalen-Lippe am 03.06.2026 auf Basis der Bundesempfehlung jeweils neue Tarifverträge inklusive Ausbildungsvergütung abgeschlossen.

www.wlav.de/Neuer_Tarifabschluss_2026_fuer_gewerblich_Beschaeftigte_in_der_Landwirtschaft_in_NRW.pdf

Landwirtschaftskammerwahl 2026

Am 21. Oktober 2026 haben Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wieder die Möglichkeit ihre Vertreter für die Kreisstelle und Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu wählen. In folgenden Kreisstellen findet die Wahl statt: Aachen, Borken, Ennepe-Ruhr, Heinsberg, Herford-Bielefeld, Höxter, Märkischer Kreis, Mettmann, Münster, Oberbergischer Kreis, Paderborn, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Ruhr-Lippe, Soest, Warendorf und Wesel.

Sie sind aufgerufen sich zur Wahl zu stellen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Mögliche Fragen, Termine und amtlichen Bekanntmachungen finden Sie hier:

www.landwirtschaftskammer.de/wir/wahlen/index.htm

Veranstaltungshinweise

Anmerkung: Der Arbeitnehmertag in Rahmen der diesjährigen EuroTier findet nicht statt.

Ansprechpartner