Zukunftspreis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Agrarbereich


Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Agrarbereich, die besonders hervorzuhebende Leistungen erbracht haben, können auf Vorschlag durch den/die Unternehmer/in oder eine/n Vertreter der Mitarbeiterschaft mit Urkunde und Geldpreis ausgezeichnet werden. Solche Leistungen können zum Beispiel sein:
- Entwicklung technischer oder organisatorischer Lösungen für das Unternehmen,
- besondere soziale bzw. gesellschaftliche Verantwortung,
- außerordentliches betriebliches Engagement,
- besondere berufliche Weiterbildung und -entwicklung
- Vorschlagsformular für den Zukunftspreis 2025
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Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen, abspeichern und per E-Mail oder gedruckt verschicken. - Teilnahmekriterien für den Zukunftspreis
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Der Geldpreis beträgt 500 Euro. Über die eingereichten Vorschläge entscheidet eine von der Landwirtschaftskammer berufene Jury. Es wird alle 3 Jahre eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ausgezeichnet. Erstmalig wurde er 2016 vergeben. Die Verleihung des Preises für das Jahr 2025 erfolgt auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ablaufdatum für die Vorschläge ist der 31. August 2025