Beratungsangebot
Infos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die Analyse des Arbeitsmarkts gibt eine wichtige Auskunft über freie Stellen, Löhne und ähnliches. Einen ersten guten Überblick gibt die Agentur für Arbeit. Bei tiefergehenden Fragen steht Ihnen die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer NRW gerne zur Verfügung.
Die Grünen Berufe bieten vielzählige Möglichkeiten, Aufstiegsoptionen und Entwicklungsperspektiven. In der Rubrik Bildung werden die 14 Berufe vorgestellt. Die Ausbildungsberatung der Landwirtschaftskammer NRW bietet Orientierung und steht für Fragen zur Verfügung.
Langjährige Berufsverbundenheit im Agrarbereich ehrt die Landwirtschaftskammer durch Überreichung einer Ehrenurkunde mit Gewährung einer Treueprämie. Darüber hinaus werden alle drei Jahre besonders hervorzuhebende Leistungen von Arbeitnehmenden durch den Zukunftspreis gewürdigt.
Informationen zu den Ehrungen finden Sie unter:
Die Landwirtschaftskammer NRW berät sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende in den grünen Berufen kompetent und vertrauensvoll hinsichtlich Rechte und Pflichten, um nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
Gesundheit ist ein hohes Gut und daher wertvoll und wichtig. Um bis zum Renteneintritt fit und gesund zu bleiben, sind eine bewusste Lebensweise gesunde Arbeitsbedingungen essentiell.
Die Landwirtschaftskammer und der Sozialversicherungsträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) geben einen Überblick:
Der Arbeitsvertrag ist das Herzstück eines jeden Arbeitsverhältnisses. Es ist ein privates Rechtsgeschäft zwischen Arbeitnehmenden und ihrem Arbeitgebenden, das die wesentlichen Arbeitsbedingungen festhält und die Basis der Zusammenarbeit bildet.
Der Arbeitnehmende ist zur Leistung von Diensten und der Arbeitgebende zur Leistung einer Vergütung verpflichtet.
Zur Schaffung klarer Verhältnisse ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Der Sinn eines schriftlichen Arbeitsvertrages liegt darin, der Beziehung der Vertragspartner eine eindeutige und verlässliche Rechtsgrundlage zu geben. Damit können beide Seiten, aus welchen Gründen auch immer, auf das ursprünglich Vereinbarte jederzeit zurückgreifen. Informationen zum Arbeitsvertrag finden Sie unter:
Die Landwirtschaftskammer unterstützt bei Fragen zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie bei der Planung der Altersvorsorge. Um bedarfsgerecht abgesichert und im Alter einen ausreichenden Lebensstandard zu haben, braucht es einige bedarfsgerechte Versicherungen und Vorsorgeoptionen und mögliche Vollmachten bzw. Erbregelungen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter:
Es gibt staatliche finanzielle Unterstützungen und Sachleistungen, die ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern und soziale Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter abfedern sollen.
Bei Fragen können Sie Kontakt zur Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer NRW oder mit Ihrer Stadt oder Kommune in Ihrer Region aufnehmen.
Informationen finden Sie unter:
§ 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass der Dienstverpflichtete, beispielsweise der Arbeitnehmer, zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, während der Dienstberechtigte, beispielsweise der Arbeitgeber, zur Gewährung der vereinbarten Vergütung (Arbeitslohn) verpflichtet ist. Für die Lohnverhandlung im grünen Bereich bietet der Entgeltatlas eine gute Orientierung.
Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer NRW erstellt Berechnungen, die einen Überblick über den monatlichen Nettolohn für Arbeitnehmende bzw. über die monatlichen beziehungsweise jährlichen Gesamtkosten des Arbeitgebenden gibt.
In Deutschland bildet seit dem 01.01.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn die Lohnuntergrenze. Diese Grenze darf nicht unterschritten werden. Informationen dazu finden Sie unter:
Sozialversicherungsbeschäftigung in Vollzeit, Teilzeit oder Midi- & Minijobs bieten vielfältige Möglichkeiten ein Anstellungsverhältnis so zu gestalten, dass sie zum Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden passt. In Zusammenarbeit aller Landwirtschaftskammern hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Praxis Agrar die Themenbereiche zusammengestellt:
Die Landwirtschaftskammer bietet Seminare der beruflichen Weiterbildung in den grünen Berufen an. Diese finden Sie unter:
Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer möchte Sie mit einen Arbeiternehmernewsletter auf dem Laufenden halten. Dafür ist eine Anmeldung über folgende Seite erforderlich:
Sie bringen ohne Ausbildung langjährige Erfahrung in einem der grünen Berufe mit? Dann müssen Sie Ihren Beruf nicht neu erlernen. Es fehlt aber in vielen Fällen der Nachweis, dass Sie ihn beherrschen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ermöglicht unter § 45.2 die Möglichkeit. Weitere Informationen zu den jeweiligen Möglichkeiten finden Sie unter:
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie für Weiterbildungsinteressierte, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind (angestellt oder selbstständig) und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegt, kann eine Förderung von max. 50% der Seminargebühr bis zu maximal 500 Euro erfolgen. Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info
Bildungsurlaub
Die Bildungszentren der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung i. S. des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) Nordrhein-Westfalen anerkannt. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Teilnahme an den Seminaren der Landwirtschaftskammer NRW als Bildungsurlaub anerkannt werden.
In den grünen Berufen gibt es vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten. Sie werden je nach Wahl mit Prüfung oder Zertifikat abgeschlossen. Wenn Sie sich weiter qualifizieren wollen, finden Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW unter den folgenden Angeboten ein passendes:
Infos für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Analyse des Arbeitsmarkts gibt eine wichtige Auskunft über freie Stellen, Löhne und ähnliches. Einen ersten guten Überblick gibt die Agentur für Arbeit. Bei tiefergehenden Fragen steht Ihnen die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer NRW gerne zur Verfügung.
Auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren die grünen Berufe mit den anderen Wirtschaftszweigen um Arbeitskräfte. Betriebe sollten daher ein Personalmanagementkonzept haben, um die eigene Situation zu erfassen und zielgerichtet zu arbeiten. Kennzahlen der Arbeitswirtschaft und Strukturen in der Betriebsorganisation sind wichtige Voraussetzungen.
Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer NRW berät Sie hierbei gerne.
In der heutigen Zeit reicht es nicht mehr aus, nebenbei eine Anzeige zu starten. Aus den Ergebnissen des Personalmanagements entwickelt sich ein Fahrplan von der Suche über Ansprache, Ankommen im Betrieb bis zur Kommunikation. Weitere Informationen liefert die gemeinsame Wissensplattform der Landwirtschaftskammern www.agrarjobboerse.de.
Weitergehende Beratung erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW.
Die Unternehmen wachsen in der heutigen Zeit stetig weiter. Es kommen familienfremde Personen hinzu. Um weiter den Überblick zu halten, ist eine betriebliche Organisation wichtig. Instrumente sind Organigramme, Wochenpläne und Arbeitsanweisungen zur effektiven Arbeitserledigung.
- Personalmanagement
145 KByte - Beispiel Organigramm
164 KByte - Beispiel Wochenplan
110 KByte
Employer Branding ist in der heutigen Zeit wichtig, um sich als Arbeitgebermarke zu verkaufen und als attraktiver Arbeitgeber darzustellen. Fragen wie: Wie soll ich mich positionieren? und Wie kann ich mich von Wettbewerbern intern und extern abheben? sind heute wichtiger denn je. Erste Punkte finden Sie unter www.agrarjobboerse.de.
Welches Rüstzeug ist nötig und welche Wege sind zu gehen? Bei diesen und weiteren Fragen steht Ihnen die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer NRW gerne zur Verfügung.
Die Landwirtschaftskammer NRW berät sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende in den grünen Berufen kompetent und vertrauensvoll hinsichtlich Rechte und Pflichten, um nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
Der Arbeitsvertrag ist das Herzstück eines jeden Arbeitsverhältnisses. Es ist ein privates Rechtsgeschäft zwischen Arbeitnehmenden und ihrem Arbeitgebenden, das die wesentlichen Arbeitsbedingungen festhält und die Basis der Zusammenarbeit bildet.
Der Arbeitnehmende ist zur Leistung von Diensten und der Arbeitgebende zur Leistung einer Vergütung verpflichtet.
Zur Schaffung klarer Verhältnisse ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Der Sinn eines schriftlichen Arbeitsvertrages liegt darin, der Beziehung der Vertragspartner eine eindeutige und verlässliche Rechtsgrundlage zu geben. Damit können beide Seiten, aus welchen Gründen auch immer, auf das ursprünglich Vereinbarte jederzeit zurückgreifen. Informationen zum Arbeitsvertrag finden Sie unter:
Gesundheit ist ein hohes Gut und daher wertvoll und wichtig. Um bis zum Renteneintritt fit und gesund zu bleiben, sind eine bewusste Lebensweise gesunde Arbeitsbedingungen essentiell.
Die Landwirtschaftskammer und der Sozialversicherungsträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) geben einen Überblick:
Seit dem 01.01.2025 sind für die Gewährung von Agrarzahlungen Arbeitsschutz- und Regelungen aus dem Arbeitsrecht einzuhalten. Diese Verknüpfung wird als „soziale Konditionalität“ bezeichnet. Einen Überblick finden Sie unter:
§ 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass der Dienstverpflichtete, beispielsweise der Arbeitnehmer, zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, während der Dienstberechtigte, beispielsweise der Arbeitgeber, zur Gewährung der vereinbarten Vergütung (Arbeitslohn) verpflichtet ist. Für die Lohnverhandlung im grünen Bereich bietet der Entgeltatlas eine gute Orientierung.
Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer NRW erstellt Berechnungen, die einen Überblick über den monatlichen Nettolohn für Arbeitnehmende bzw. über die monatlichen beziehungsweise jährlichen Gesamtkosten des Arbeitgebenden gibt.
In Deutschland bildet seit dem 01.01.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn die Lohnuntergrenze. Diese Grenze darf nicht unterschritten werden. Informationen dazu finden Sie unter:
Sozialversicherungsbeschäftigung in Vollzeit, Teilzeit oder Midi- & Minijobs bieten vielfältige Möglichkeiten ein Anstellungsverhältnis so zu gestalten, dass sie zum Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden passt. In Zusammenarbeit aller Landwirtschaftskammern hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Praxis Agrar die Themenbereiche zusammengestellt:
Seit 2023 werden Betriebe, die einen Menschen mit Behinderung einstellen, ausbilden oder weiterbeschäftigen, von den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende (EAA) unterstützt. Für die zahlreichen finanziellen, technischen und auch personellen Unterstützungsmöglichkeiten sind die EAA der Landwirtschaftskammer die Ansprechpartner:
Das Programm „Passgenaue Besetzung - Willkommenslotsen“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Es richtet sich an Unternehmen, die Ausbildungsplätze mit Geflüchteten oder jungen Zugewanderten sowie freie Arbeitsplätze mit geflüchteten Menschen besetzen möchten.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter:
Seit 1996 regelt das Arbeitsschutzgesetz, dass sich Betriebsverantwortliche den Bereich Arbeitssicherheit mit Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen für alle Arbeitsbereiche im Betrieb kümmern müssen. Seit dem 01.01.2025 ist der Arbeitsschutz für die Gewährung von Agrarzahlungen über die Soziale Konditionalität einzuhalten. Die Landwirtschaftskammer NRW bietet hierzu eine Beratung an. Alle Informationen sowie die Ansprechpartner finden Sie unter: