Vital.NRW 2014 -2020
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VITAL.NRW - „Die kleine Schwester von LEADER“
Nach Abschluss des LEADER Wettbewerbs hat das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium mit dem Landesprogramm VITAL.NRW ein neues Förderprogramm aufgelegt, das, wie LEADER, die Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien fördert. Die Regionen setzen ihre regionalen Entwicklungsstrategien durch die unterschiedlichsten Projekte von Kommunen, Vereinen und anderen Gruppierungen eigenverantwortlich und weitgehend autonom um. Hierfür erhalten die Regionen ein Budget, das sich an der Einwohnerzahl orientiert.
9 weitere Regionen, die sich bereits dem LEADER-Bewerbungsverfahrens gestellt haben und in einem intensiven Prozess mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort viele gute Ideen erarbeitet haben, wurden für dieses Förderprogramm ausgewählt.
Als Vital.NRW-Regionen mit reiner Landesförderung können die nunmehr neun VITAL.NRW-Regionen gemäß der mittelfristigen Finanzplanung des Landes NRW in den nächsten Jahren von einem Budget in Höhe von 1,4 bis 1,9 Millionen Euro profitieren. So können die Menschen in den Gemeinden und Dörfern den gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen für ländliche Räume begegnen.
Bei der Abwicklung der Förderung gelten im Wesentlichen der LEADER-Förderung vergleichbare Rahmenbedingungen.
Hier finden Sie die VITAL.NRW-Richtlinie:

Weitere Informationen zu den 9 Vital.NRW-Regionen finden Sie hier:
- Vital.NRW und Internetadressen
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Auch hier möchten wir Ihnen zwei Beispiele für Projekte aus Nordrhein-Westfalen mit landwirtschaftlichem Bezug präsentieren. Diese Beispiele stehen nur exemplarisch für eine Vielzahl an Projekten:
- Region Hohe Mark: Tour de Buur (www.vitalnrw-hohe-mark.de)
Die Lembecker Landwirte wollen mit ihrem Projekt die Konsumenten direkt ansprechen und auf geführten Radtouren einen Blick hinter die Kulissen der Landwirtschaft ermöglichen. - Kreis Gütersloh: 80.000 Euro für mehr Blüten, Insekten und Tierschutz (www.kreis-guetersloh.de)
Mit dem Projekt sollen in erster Linie artenreiche Flächen innerhalb und außerhalb der Ortschaften gefördert werden - etwa Blühwiesen auf kommunalen Brachflächen oder Blühstreifen an Ackerflächen.