„QM Honig & Imkerei“ - das Konzept zur Zertifizierung von Imkereibetrieben

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Imker, die ihren Honig über den Einzelhandel vermarkten wollen, müssen davon ausgehen, dass der Lebensmitteleinzelhandel in Zukunft ein Qualitätssicherungskonzept für das Lebensmittel Honig verlangen wird. Das Zertifizierungskonzept „QM Honig & Imkerei“ wurde entwickelt, um Imkern ein solches Konzept zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit dem Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker wurden Standards formuliert und Prüfkriterien festgelegt. Damit liegt ein zertifizierungsreifes Konzept vor. Es wurde bereits in verschiedenen Imkereien erprobt.

Bei der Entwicklung des Qualitätssicherungskonzeptes „QM Honig & Imkerei“ wurde in Anlehnung an vergleichbare Konzepte in anderen Sparten zunächst festgelegt, dass Imker, die eine Zertifizierung anstreben, mindestens alle gesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Bienenhaltung, Bienengesundheit, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht erfüllen müssen. Zusätzlich wurden Anforderungen definiert, die in besonderer Weise der Sicherung der Honigqualität dienen. Damit erfolgt die Zertifizierung als sog. Prozesszertifizierung über alle Stufen von der Bienenhaltung bis zur Honigvermarktung.

  1. Im Standard „QM Honig & Imkerei“ werden alle Anforderungen zusammengefasst.
    Standard „QM Honig & Imkerei“PDF-Datei600 KB
  2. Mit Hilfe der „Eigenkontrollcheckliste“ können Imker prüfen, inwieweit sie bereits jetzt die Anforderungen erfüllen
    EigenkontrollchecklistePDF-Datei150 KB
  3. In einem Kriterienkatalog sind alle Prüfkriterien aufgeführt. Zu jedem Kriterium werden 4 Bewertungsstufen unterschieden: Erfüllung zu 100% (A), 75%(B) 50%(C) oder nicht erfüllt (D). Bestimmte Kriterien (insbesondere Verstöße gegen geltendes Recht) gelten als KO-Kriterien; bei Nichterfüllung ist daher eine Zertifizierung ausgeschlossen. Spezielle Kriterien werden mit dem Faktor 3 bewertet, um eine entsprechende Gewichtung bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses zu erzielen.
  4. Die Auditierung erfolgt durch einen Auditor der Agrar-Control-Gesellschaft (ACG); hier stehen speziell ausgebildete Auditoren für diese Aufgabe zur Verfügung.
  5. Nach bestandenem Audit kann das Zertifikat beantragt werden.
  6. Das System steht allen Imkern offen; Imker können sich beim Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker zur Zertifizierung anmelden. Der Landesverband fungiert als Systemgeber.
  7. Systemberater unterstützen bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung
    Systemberater des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker (www.imkerverband-westfalen-lippe.de)