Wolfsabweisende Zäune für Weidetiere

Elektronetzzaun für SchafeBild vergrößern
Grundsätzlich müssen alle mobilen Zäune auf der gesamten Zaunlänge eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen.


Festzaun für SchafeBild vergrößern
1,20 m hoher Festzaun aus Knotengeflecht mit davorgelegtem Knotengeflecht als Untergrabeschutz


Festzaun mit UntergrabeschutzBild vergrößern
Untergrabeschutz bei einem Festzaun: Das davorgelegte Knotengeflecht und die davorgesetzte stromführende Litze mit maximal 20 cm Abstand vom Boden und 10 bis 20 cm Abstand vom Zaun.


Elektrolitze an einem ZaunBild vergrößern
Erweiterung des Herdenschutzes: Eine um 45 Grad abgewinkelte, zusätzliche Breitbandlitze, oben am Zaun angebracht


Mobiler LitzenzaunBild vergrößern
Mobiler Litzenzaun mit zusätzlichem Flatterband an der obersten Litze


Stromführende mobile sowie stationäre Zäune müssen auf der gesamten Zaunlänge eine Mindeststromspannung von 2 500 Volt und das Weidezaungerät mindestens 2 Joule Entladungsenergie aufweisen. Um einen Stromkreislauf bei Berührung sicherzustellen, muss eine funktionierende Erdung angebracht sein. Dafür können mehrere Erdungsstäbe, verbunden mit isoliertem Erdanschlusskabel, notwendig sein. Die Spannung an der Erdung gemessen sollte unter 500 Volt liegen. In regelmäßigen Abständen von 50 bis 100 Metern muss ein Hinweisschild auf die Elektrifizierung des Zaunes hinweisen. Zäune müssen einen Mindestabstand von 4 m zu potenziellen Einsprunghilfen einhalten oder sie miteinzäunen, damit der Grundschutz hergestellt ist. Ebenfalls muss die komplette Weidefläche auch wasserseitig, eingezäunt werden (ggf. Durchlässe etc. an Überfahrten und Senken beachten).

a) Mobile Elektrozäune

…sind entweder Elektronetze oder Litzensysteme. Grundsätzlich müssen mobile Zäune mindestens 90 cm hoch sein. Dort wo es aus örtlichen Gegebenheiten möglich ist, wird eine Zaunhöhe von 120 cm empfohlen. Um die erforderliche Mindesthöhe auf der gesamten Zaunlänge zu erreichen, müssen die Zaunecken immer gut gespannt werden. Die Gefahr des Untergrabens soll mit der bodengleichen Litze verringert werden. Deshalb muss bei Elektronetzen die unterste Litze auf der gesamten Zaunlänge auf Bodenniveau verlaufen; in überzäunten Mulden kann die unterste, nicht stromführende Litze mit zusätzlichen Kunststoffpfählen auf den Boden gedrückt werden. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, um durchgehend die 90 cm Höhe zu gewährleisten, sollten höhere Netze als 90 cm verwendet werden.

Mobile Litzenzäune müssen aus mindesten fünf stromführenden Litzen bestehen. wobei die unterste Litze nicht höher als 20 cm über Bodenniveau liegen darf. Ein Unterkriechen oder Untergraben durch große Beutegreifer soll durch die Stromführung in Bodennähe verhindert werden. Die Eckpfähle bei Litzenzäunen müssen aus geeigneten Stahlpfählen bestehen, die in den Boden eingeschlagen werden können.

b) Stationäre Zäune

Stationäre Zaunanlagen für Schafe oder Ziegen müssen mindestens 120 cm hoch sein und für Gehegewildzäune gilt die Mindestzaunhöhe 1,80 m. Förderfähig sind stromführende Litzenzäune oder nicht elektrifizierte Knotengeflechtzäune mit zusätzlichem Untergrabeschutz. Der Untergrabeschutz kann eingerichtet werden als ein:

  • vor den Zaun gesetzte stromführende Litze in 20 cm über Boden,
  • 50 cm-tief eingegrabenes Knotengeflecht,
  • vor dem Zaun ebenerdig ausgelegtes und mit Erdankern befestigtes Knotengeflecht.

Die Wahl des Untergrabeschutzes ist abhängig von

  • Grundstücksgrenzen,
  • Wegerecht
  • Publikumsverkehr.

Insgesamt müssen mindestens fünfstromführende Litzen installiert werden, um die Förderrichtlinien für stationäre Litzenzäune zu erfüllen verläuft beim Litzenzaun die unterste Litze 20cm über Bodenniveau und führt Strom, wird sie als Untergrabeschutz anerkannt. Die unterste Litze ist regelmäßig von übermäßigem Bewuchs zu befreien, um die erforderliche Mindestspannung von 2.500 Volt gewährleisten zu können. Elektrozäune stellen einen wirksamen Schutz gegen große Beutegreifer dar.

Baustahlmatten, Stabgitter- oder Lattenzäune sowie Zaunpfähle aus (Recycling)Plastik oder teeröl-imprägniertem Holz sind nicht förderfähig.

c) Aufrüstung bestehender Zäune

Bestehende Zäune können wolfsabweisend aufgerüstet werden. Über mobilen Elektronetzen kann eine flatternde Breitbandlitze als Überkletterabwehr in zusätzliche Kunststoffpfähle eingehängt werden. Die Überkletterabwehr kann auch über älteren Knotengeflechtzäunen (stationär, nicht elektrifiziert) einfach und unkompliziert installiert werden. Bestehende Knotengeflechtzäune müssen ebenfalls mit einem ausreichenden Untergrabeschutz ausgestattet werden wie oben beschrieben.

Bestehende stromführende Litzenzäune können mit davor und dazwischen gesetzten stromführenden Litzen auf der gesamten Höhe und darüber hinaus erweitert werden. Auch hier darf die unterste Stromführende Litze nicht höher als 20 cm über Boden liegen. Beachten Sie, dass für Zäune bis 2,00 m Höhe in der Regel keine Baugenehmigung beantragt werden muss. Informieren Sie sich dazu bitte bei ihrer Gemeinde vor Ort.

Das Aufrüsten von bestehenden Festzäunen ist meistens die einfachste, schnellste und kostengünstigste Fördermaßnahme, um Schafe, Ziegen und Gehegewild im Sinne der Förderrichtlinien zu schützen.

Noch mehr Möglichkeiten

  • Weidetierhalter können bei starkem Wolfsdruck ihre Zäune durch flatternde Breitbandlitzen oder vergrämende Blinklichter erweitern. Bei Blinklichtern ist darauf hinzuweisen, dass diese immer nur in kurzen Intervallen eingesetzt werden sollten, da diese sonst ihre vergrämende Wirkung verlieren.
  • Elektronetze und weitere mobile Zaunanlagen müssen nach Nutzung umgehend abgebaut werden. Durchnicht elektrifizierte Anlagen gewöhnen sich große Beutegreifer an die Zäune und nutzen sie als Trainingsmöglichkeiten.
  • Angebrachtes Absperr- oder Flatterband sowie akustische und optische Abwehrmaßnahmen können zusammen mit anderen Herdenschutzmaßnahmen einen zeitweisen Schutz bieten, wenn sie mit anderen Maßnahmen wie der Aufrüstung eines bestehenden Zaunes kombiniert werden. Sie müssen aber immer wieder versetzt werden, damit kein Gewöhnungseffekt bei den Beutegreifern eintritt.

Ansprechpartner

E-Mail: herdenschutz@lwk.nrw.de