Beratungsangebot

Weide mit Kuh

Landwirte und Gärtner, die Flächen in einem Kooperationsgebiet zum Schutz des Trinkwassers bewirtschaften, können Mitglied in der örtlichen Kooperation zwischen Landwirtschaft/Gartenbau und Wasserwirtschaft werden. Die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner werden in einer Kooperationsvereinbarung, deren Inhalte auf die örtlichen Gegebenheiten und Themen abgestimmt sind, festgehalten.

Die Landwirte und Gärtner können als Kooperationsmitglieder eine freiwillige und kostenfreie Beratung zu allen relevanten Fragestellungen einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung in Anspruch nehmen. Die Wasserschutzberatung wird derzeit von mehr als 70 Spezialberatern und –beraterinnen der Landwirtschaftskammer NRW durchgeführt. Sie sind für die Betreuung von über 11 500 Landwirten und Gärtnern in 118 Kooperationen im Sinne der Sicherung der Trinkwasserqualität in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Die Beratungsschwerpunkte in Abhängigkeit der regionalen Gegebenheiten sind zum Beispiel

  • Düngeberatung
  • Optimierung des Einsatzes organischer Dünger mit Schwerpunkt Wirtschaftsdünger
  • Zwischenfruchtanbau
  • Anbauverfahren wie zum Beispiel Direkt- und Mulchsaat
  • Erosionsschutzmaßnahmen
  • Pflanzenschutz, Zum Beispiel Lagerung, Wirkstoffalternativen, Düsentechnik
  • Vermeidung von Punktquellen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die Beratungstätigkeit wird ergänzt durch das Angebot von gebietsbezogenen Förderprogrammen. Hierdurch soll die Beratung bei der Etablierung neuer gewässerschonender Produktionsverfahren in die Praxis und bei der Anpassung bereits etablierter Verfahren an die Belange des Gewässerschutzes unterstützt werden.

Beispiele für Wasserschutzkooperationen in NRW