Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Zum 1. April 2012 trat in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) in Kraft. Seither haben Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren, mit dem die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses zu einem deutschen Referenzberuf geprüft wird. Gleichzeitig kann ermittelt werden, ob bestimmte Qualifikationen fehlen. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung über ihre Qualifikation. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Neue Zuständigkeit ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) im Bereich der „grünen Berufe“. Auf Grundlage einer länderübergreifenden Vereinbarung ist dann die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als bundesweit zentrale Stelle verantwortlich.
1. Was bedeutet das für Sie?
- Laufende Verfahren: Anträge, die vor dem 1. Januar 2025 gestellt wurden, werden weiterhin von der zuständigen Sachbearbeitung bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bearbeitet.
Kontakt:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich Berufsbildung, Fachschulen
Britta Gaehtgens
Telefon: 0251 2376-460
E-Mail: britta.gaehtgens@maillwk.nrw.de
- Neue Anträge:
Alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden, sind direkt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen.
2. Wie können Sie einen Antrag stellen?
Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
www.lwk-niedersachsen.de > BQFG
3. Kontakt für Fragen
Sollten Sie Fragen zur neuen Zuständigkeit bzw. den sonstigen Rahmenbedingungen haben oder Hilfe beim Antragsprozess benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Telefon: Montags bis Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Montag und Mittwoch: 04141 5198-23 (Dorothee Peiper)
Dienstag und Donnerstag: 0441 801-629 (Lisa Higgen-Adamla)
E-Mail: bqfg@maillwk-niedersachsen.de