Urlaub

In den vorgesehenen Kästchen der Vertragsniederschrift ist der dem / der Auszubildenden zustehende Urlaub für jedes Kalenderjahr - nicht Ausbildungsjahr - einzutragen, und zwar Werktage oder Arbeitstage (bitte ankreuzen!). Weitere Einzelheiten zur Berechnung des Urlaubs sind dem Merkblatt zum Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Gesetz selbst, dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer sowie den Tarifverträgen zu entnehmen.