Vorbereitungslehrgang und Prüfung Natur- und Landschaftspfleger/in
Aufgaben im Naturschutz stellen immer höhere Anforderungen an die in diesem Bereich arbeitenden Menschen. Dabei geht es nicht nur um ökologische Zusammenhänge und Erfordernisse, sondern auch um betriebswirtschaftliches Denken. Wichtige Bereiche sind auch die Informationsvermittlung an die Besucher und die Kommunikation mit Behörden und weiteren Beteiligten bzw. Betroffenen.
Der Vorbereitungslehrgang
Zur gezielten Vorbereitung auf diesen anspruchsvollen Arbeitsplatz, z. B. als Ranger im Natur- und Umweltschutz, aber auch in der Landschaftspflege und den angrenzenden Bereichen, bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie Nordrhein-Westfalen (www.nua.nrw.de) einen Lehrgang mit anschließender Prüfung zum Natur- und Landschaftspfleger an.
Diese Fortbildung umfasst ca. 640 Unterrichtsstunden (ohne Prüfung), die in bis zu 18 Wochen Vollzeitunterricht mit bis zu 40 Wochenstunden angeboten werden. Die Lehrgangsinhalte ergeben sich aus der
Lehrgangsort ist überwiegend das Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer NRW in Bad Sassendorf (www.duesse.de). Dort sind auch Unterbringung und Verpflegung möglich.
Termine
Der nächste Lehrgang findet voraussichtlich im Jahr 2025 statt. Stichtag der verbindlichen Anmeldung zum Lehrgang war der 15. November 2024. Danach wird zeitnah entschieden, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist der Lehrgang stattfinden kann.
Ausschreibung Vorbereitungslehrgang Natur- und Landschaftspfleger/in 2025 169 KByte
Die Prüfung
- Ziel der Prüfung
- Zulassungsvoraussetzungen und Vorbereitung
- Inhalte der Prüfung
- Zu erbringende Leistungen und ihre Bewertung
- Kosten
- Anmeldung
- Fördermöglichkeiten
- Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem
- Kontakt
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin Aufgaben als Natur- und Landschaftspfleger/in wahrnehmen kann.
Sie wird in folgenden Teilen durchgeführt:
- Teil I: Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- Teil II: Informationstätigkeit und Besucherbetreuung,
- Teil III: Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- Teil IV: Wirtschaft, Recht und Soziales.
Zulassungsvoraussetzungen und Vorbereitung
Für eine Zulassung zur Prüfung müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten
Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin,
Revierjäger/Revierjägerin, Winzer/Winzerin, Fischwirt/Fischwirtin,
Tierwirt/Tierwirtin (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/Wasserbauerin
und danach - eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem der genannten Berufe.
- Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Erfahrung zeigt, dass die sorgfältige Gestaltung der Praxisjahre von großer Bedeutung für die Vorbereitung auf die Prüfung ist. Die Zeit soll dazu dienen, ein breit gefächertes praktisches Wissen und ausreichende berufliche Erfahrungen zu sammeln. Mögliche Verknüpfungen mit dem Natur- und Umweltschutz bereiten auf die künftige Tätigkeit z. B. als Ranger/in vor.
Aufbauend auf diese gezielte Gestaltung der praktischen Tätigkeit nutzen die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten den von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angebotenen Vorbereitungskurs (siehe oben.).
Inhalte der Prüfung
Die Inhalte der Prüfung sind in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin vom 6. März 1998 (BGBl. I S. 435)“ festgelegt:
Das Prüfungsverfahren ist in der Prüfungsordnung geregelt:
Zu erbringende Leistungen und ihre Bewertung
Prüfungsteil I: „Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“
- Praktische Arbeit:
Als praktische Arbeit ist eine Aufgabe insbesondere aus dem Bereich Kartieren von Arten oder Biotopen oder Erfassen und Bewerten von Umweltbelastungen im Zeitrahmen von bis zu drei Stunden zu lösen. Die Lösung ist in einem Prüfungsgespräch zu erläutern, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll. - Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als drei Stunden dauern.
Prüfungsteil II: „Informationstätigkeit und Besucherbetreuung“
Die Prüfung umfasst eine Informationsmaßnahme, die innerhalb von sieben Tagen vorzubereiten ist. Die Präsentation soll nicht länger als 30 Minuten und die Erläuterung nicht länger als 15 Minuten dauern.
Prüfungsteil III: „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“
Die Prüfung umfasst eine praktische Arbeit, in der ein Arbeitseinsatz zu planen, durchzuführen und in einem Prüfungsgespräch zu erläutern ist. Die Planung und Durchführung des Arbeitseinsatzes sollen nicht länger als drei Stunden und das Prüfungsgespräch nicht länger als 30 Minuten dauern.
Prüfungsteil IV: Wirtschaft, Recht und Soziales“
- Praxisbezogene Aufgabe:
Diese Aufgabe besteht aus der schriftlichen Lösung eines Fallbeispiels, dessen Ergebnis in einem Prüfungsgespräch zu erläutern ist. Für die Lösung der praxisbezogenen Aufgabe einschließlich des Prüfungsgesprächs stehen bis zu drei Stunden zur Verfügung. Dabei soll das Prüfungsgespräch je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern. - Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als zwei Stunden dauern.
Bewertung der Leistungen
Die Note für den Prüfungsteil I: „Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ errechnet sich als arithmetisches Mittel aus der praktischen Arbeit und der schriftlichen Prüfung.
Die Note für den Prüfungsteil IV: „Wirtschaft, Recht und Soziales“ errechnet sich als arithmetisches Mittel aus der praxisbezogenen Aufgabe und der schriftlichen Prüfung.
Die Gesamtnote errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den Noten der vier Prüfungsteile.
Die Prüfung im Überblick:
Prüfungsteil I | Prüfungsteil II | Prüfungsteil III | Prüfungsteil IV |
---|---|---|---|
Grundlagen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege | Informationstätigkeit und Besucherbetreuung | Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege | Wirtschaft, Recht und Soziales |
Praktische Arbeit - Durchführung: 3 Std. (einschl. 30 Minuten Prüfungsgespräch) |
Informationsmaßnahme - Vorbereitung: 7 Tage - Präsentation: 30 Min. - Erläuterung: 15 Min. |
Praktische Arbeit - Planung u. Durch- führung: 3 Std. zzgl. Prüfungs- gespräch: 30 Minuten |
Praxisbezogene Aufgabe - Durchführung: 3 Std. (einschl. 30 Minuten Prüfungsgespräch) |
Schriftliche Prüfung 3 Stunden |
Schriftliche Prüfung 2 Stunden |
||
Ermittlung des Prüfungsergebnisses | |||
Note Prüfungsteil I: (Praktische Arbeit + schriftliche Prüfung) / 2 |
Note Prüfungsteil II: Bewertung der Informationsmaßnahme |
Note Prüfungsteil III: Bewertung der praktischen Arbeit |
Note Prüfungsteil IV: (Praxisbezogene Aufgabe + schriftliche Prüfung) / 2 |
Gesamtnote: (Note Teile I + II + III + IV) / 4 |
Kosten
Für den Gesamtlehrgang entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 5.500 € (2023). Nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer werden Gebühren für die Entscheidung über Zulassung zur Prüfung (313 €) und die Durchführung der Prüfung (418 €) insgesamt 731 € erhoben. Für eine Wiederholungsprüfung werden 418 € in Rechnung gestellt. Für nachfolgende Jahre kann eine Erhöhung der Prüfungsgebühren nicht ausgeschlossen werden. Weitere Positionen sind Fahrtkosten für Exkursionen sowie individuelle Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Anreise.
Anmeldung zum Lehrgang und zur Prüfung
Für die Anmeldung zum Lehrgang nutzen Sie bitte dieses Formular:
Bitte beachten Sie: Der Lehrgang wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen durchgeführt.
Die Anmeldung zur Prüfung muss mit den erforderlichen vollständigen Unterlagen - siehe Anmeldeformular - der Landwirtschaftskammer NRW vorgelegt werden. Bitte verwenden Sie dieses Formular:
Fördermöglichkeiten
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Sie während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung möglicherweise finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem
Der Abschluss Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen noch keinem Niveau zugeordnet.
Kontakt
Sie haben weitere Fragen? Ihre Ansprechpartnerin in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
Michael Müller-Inkmann
Telefon: 0251 2376-427
E-Mail: michael.mueller-inkmann@maillwk.nrw.de
Postanschrift:
Landwirtschaftskammer NRW
Geschäftsbereich 4 -
Berufsbildung, Fachschulen
48108 Münster
Gebäudeanschrift:
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Berufsbildung, Fachschulen
Nevinghoff 40
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