Neue Ausbildungsordnung für Landwirte tritt 2027 in Kraft

Nach mehr als 30 Jahren wird die Ausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin novelliert. Die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erarbeitete neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2027 in Kraft. Ziel der Neuordnung ist es, die Ausbildung an die veränderten Anforderungen der landwirtschaftlichen Praxis anzupassen und zugleich die berufliche Handlungsfähigkeit stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Bewährte Strukturen bleiben erhalten
Der Ausbildungsberuf Landwirt/-in bleibt weiterhin ein staatlich anerkannter Monoberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Jahren. Auch künftig erfolgt die Ausbildung in den Bereichen Pflanzenbau und Nutztierhaltung. Konventionelle und ökologische Bewirtschaftungsverfahren werden dabei gleichermaßen berücksichtigt.
Unverändert bleibt zudem die Funktion der Zwischenprüfung als Standortbestimmung zum Lernfortschritt. Ihre Bewertung fließt weiterhin nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Neue Inhalte und stärkere Praxisorientierung
Moderne Technik, Digitalisierung, Ressourcenschutz, Tierwohl, Klimaanpassung und wirtschaftliches Handeln prägen die heutige Landwirtschaft. Diese Themen finden sich künftig verstärkt in der Ausbildung wieder. Die neue Ausbildungsordnung verankert entsprechende Inhalte sowohl im Ausbildungsrahmenplan als auch in den Prüfungen.
Besonders hervorgehoben wird künftig die berufliche Handlungsfähigkeit. Auszubildende sollen verstärkt nachweisen, dass sie Arbeitsaufgaben selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können.
Änderungen bei der Zwischen- und Abschlussprüfung
Die Zwischenprüfung besteht weiterhin aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Allerdings erhöhen sich die Prüfungszeiten. In der Abschlussprüfung wird künftig zusätzlich der schriftliche Prüfungsbereich „Berufliches Selbst- und Rollenverständnis, Kommunikation und Vermarktung“ geprüft. Zudem werden die praktischen Prüfungen stärker auf die betrieblichen Einsatzgebiete der Auszubildenden ausgerichtet.
Die Abschlussprüfung gliedert sich künftig in fünf Prüfungsbereiche, von denen die beiden praktischen Prüfungen im Pflanzenbau und in der Nutztierhaltung jeweils mit 30 Prozent am Gesamtergebnis beteiligt sind.
Zur Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung werden die zuständigen Stellen bundesweit weitere Details abstimmen. Anschließend informiert die Landwirtschaftskammer NRW Ausbildungsbetriebe, Ausbilderinnen und Ausbilder, Prüfende sowie weitere Beteiligte umfassend über die neuen Regelungen.